Stets zu Diensten
Corona, Klima, Rundfunkbeitrag: „Karlsruhe“ entwickelt sich immer mehr zum Erfüllungsgehilfen der Politik. Für unsere Demokratie ist das brandgefährlich. Wohin steuert das Bundesverfassungsgericht?
Von
Gerhard Strate
Gemeinsam
erfolgreich.“ Unter diesem Motto startet der CDU-Bundestagsabgeordnete
aus dem Wahlkreis Rhein-Neckar im Jahre 2013 in seinen Wahlkampf. Das
dazugehörige Plakat: eindrucksvoll. Es zeigt ihn zusammen mit der
amtierenden Kanzlerin. Kein Blatt Papier scheint zwischen beide zu
passen. Kein unnötiger Schnörkel stört den visuellen Eindruck
vollkommener Eintracht. Die sparsame Andeutung eines huldvollen
Schmunzelns der Dame ist für den erneuten Wahlerfolg des zum zweiten Mal
antretenden Direktkandidaten vollkommen ausreichend.
2017 wird
der Mann, dessen fast unsicheres Lächeln auszudrücken scheint, dass er
sein Glück kaum zu fassen vermag, zum dritten Mal ins Parlament gewählt
werden. Doch diesmal wird Prof. Dr. Stephan Harbarth seinen
Abgeordnetenstuhl noch vor Ende der Legislaturperiode räumen. Denn am
22. November 2018 wird der Deutsche Bundestag den Juristen zum Richter
des Bundesverfassungsgerichts küren, gefolgt von seiner Wahl zu dessen
Vizepräsidenten durch den Bundesrat am 30. November 2018.
Corona-Maßnahmen – fehlende Zustimmung des Bundesrats
Am
22. Juni 2020 wurde Harbarth durch den Bundespräsidenten zum
Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts ernannt. Ein echter Glücksfall
für die Regierung, deren Maßnahmen zur Abwehr der Corona-Pandemie sich
nicht gerade allgemeiner Akzeptanz rühmen können. Schon in seiner Zeit
als Vizepräsident hatte Harbarth keine Neigung zu mutigen Entscheidungen
gezeigt.
Ob seine stoische Entschlossenheit zur Ablehnung fast
aller Eilanträge und Verfassungsbeschwerden gegen Corona-Maßnahmen vom
Bundesrat als Bewerbung für den Chefposten verstanden wurde, ist
unbekannt. Geändert hat sie sich seit seiner Ernennung nicht: Die
vorherrschende formelhafte Terminologie, für jedermann in den
Pressemeldungen des Verfassungsgerichts nachlesbar, ist nicht immer
elegant, aber durchaus wirksam: Erfolglose Eilanträge abgelehnt. Antrag
auf einstweilige Anordnung abgelehnt. Verfassungsbeschwerde nicht zur
Entscheidung angenommen. Antrag unzulässig. Antrag genügt nicht den
Anforderungen. Nicht ausreichend substantiiert vorgetragen. Was Juristen
eben schreiben, wenn sie sich der inhaltlichen Auseinandersetzung
entziehen und eine eigene Agenda durchsetzen möchten.