Der Migrationspakt – eine Einladung an alle?
„DIE WELT“
vom 25.11.2018 - Von Stefan Aust, Helmar Büchel
Der
UN-Migrationspakt spaltet Deutschland – wie schon die Flüchtlingspolitik der
Kanzlerin. Doch die Folgen des Regelwerks werden viel gravierender sein als die
Entscheidung Angela Merkels 2015, die Grenzen nicht zu schließen.
Es war
einmal eine Stadt in einem Land am Rande des großen Meeres, die war so schön,
dass sie ihren Besuchern wie ein Traum aus „Tausendundeiner Nacht“ erschien.
Erhabene Zinnen thronen über verschlungenen Gassen und farbenprächtigen
Basaren. Eine Metropole wie ein Märchen. Eine Stadt, wie gemacht für ein
Treffen der Völkergemeinschaft. In Marrakesch wird am 10. und 11. Dezember der
UN-Migrationspakt feierlich verabschiedet. Von Staatschefs oder den Gesandten
aus über 180 Ländern.
Auch aus
Deutschland, wenn alles nach dem Plan der Kanzlerin läuft. Drei Tage nach ihrem
Rückzug vom Parteivorsitz und drei Jahre vor ihrem geplanten Abschied als
Bundeskanzlerin. Einige Länder, bis jetzt die USA, Österreich, Ungarn,
Australien, Israel, Polen, Tschechien, Bulgarien und Estland, werden nicht an
Bord sein, wenn die Arche Noah der Vereinten Nationen in See sticht – als
ultimative Rettungsmission für alle Migranten dieser Welt, die sich auf den Weg
zu den wohlhabenden Staaten machen –, Deutschland ganz vorneweg.
Wenn die Kanzlerin klug ist, wird sie sich danach so schnell wie möglich aus der aktiven Politik zurückziehen, um die Folgen des Migrationspaktes nicht mehr in Amt und Würden miterleben zu müssen. Denn nach dem Strom der Asylbewerber dürfte es jetzt zu einem weiteren Strom kommen, dem der Migranten aus wirtschaftlichen Gründen. Und die müssen noch nicht einmal auf ihre Anerkennung warten.
Wenn die Kanzlerin klug ist, wird sie sich danach so schnell wie möglich aus der aktiven Politik zurückziehen, um die Folgen des Migrationspaktes nicht mehr in Amt und Würden miterleben zu müssen. Denn nach dem Strom der Asylbewerber dürfte es jetzt zu einem weiteren Strom kommen, dem der Migranten aus wirtschaftlichen Gründen. Und die müssen noch nicht einmal auf ihre Anerkennung warten.
„Eine
Situation wie die des Spätsommers 2015 kann, soll und darf sich nicht
wiederholen“, sagte Angela Merkel auf dem CDU-Parteitag am 6. Dezember 2016 in
Essen und meinte damit die De-facto-Öffnung
der Grenzen für einen Flüchtlingstreck aus Ungarn über Österreich am 5.
September 2015. „Wir haben diese Entscheidung aus humanitären Gründen gefällt“,
hatte sie diese Entscheidung damals drei Tage später im Bundestag
gerechtfertigt.
Sie hatte gesagt: „Diejenigen, die als Asylsuchende zu uns kommen oder als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden, die brauchen unsere Hilfe, damit sie sich schnell integrieren können.“ Die Kanzlerin stellte aber auch klar: „Diejenigen, die nicht vor politischer Verfolgung oder Krieg flüchten, sondern aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, werden nicht in Deutschland bleiben können.“ Hilfe ja, Massenmigration aus wirtschaftlichen Gründen nein.
Das soll sich nun offenbar ändern. Der UN-Migrationspakt weitet de facto die Rechte von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen auf all jene aus, die aus – nachvollziehbaren – wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen und ihr Wohl in den reichen Regionen der Welt, vornehmlich in Europa suchen. Es handelt sich nicht um ein im völkerrechtlichen Sinne verbindliches Abkommen, sondern um Absichtserklärungen, Leitlinien, sogenannte Soft Laws.
Doch diese entwickeln erfahrungsgemäß ihre eigene Dynamik, werden von den mächtigen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) als Maßstab für die Beurteilung von Regierungshandeln genutzt und dürften Stück für Stück in die entsprechenden Gerichtsverfahren zu Asyl und Abschiebung einsickern. Konsequenterweise hat schon jetzt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages unter Bezugnahme auf das Außenministerium wörtlich erklärt: „Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an.“ Die Formulierung jedenfalls sollte ähnlich an noch offiziellerer Stelle auftauchen. Und: Im Endeffekt dürfte es wohl auf dasselbe hinauslaufen.
Sie hatte gesagt: „Diejenigen, die als Asylsuchende zu uns kommen oder als Kriegsflüchtlinge anerkannt werden, die brauchen unsere Hilfe, damit sie sich schnell integrieren können.“ Die Kanzlerin stellte aber auch klar: „Diejenigen, die nicht vor politischer Verfolgung oder Krieg flüchten, sondern aus wirtschaftlicher Not zu uns kommen, werden nicht in Deutschland bleiben können.“ Hilfe ja, Massenmigration aus wirtschaftlichen Gründen nein.
Das soll sich nun offenbar ändern. Der UN-Migrationspakt weitet de facto die Rechte von Asylsuchenden und Kriegsflüchtlingen auf all jene aus, die aus – nachvollziehbaren – wirtschaftlichen Gründen ihre Heimatländer verlassen und ihr Wohl in den reichen Regionen der Welt, vornehmlich in Europa suchen. Es handelt sich nicht um ein im völkerrechtlichen Sinne verbindliches Abkommen, sondern um Absichtserklärungen, Leitlinien, sogenannte Soft Laws.
Doch diese entwickeln erfahrungsgemäß ihre eigene Dynamik, werden von den mächtigen NGOs (Nichtregierungsorganisationen) als Maßstab für die Beurteilung von Regierungshandeln genutzt und dürften Stück für Stück in die entsprechenden Gerichtsverfahren zu Asyl und Abschiebung einsickern. Konsequenterweise hat schon jetzt der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages unter Bezugnahme auf das Außenministerium wörtlich erklärt: „Die Bundesregierung strebt ein politisch, nicht jedoch rechtlich verbindliches Abkommen an.“ Die Formulierung jedenfalls sollte ähnlich an noch offiziellerer Stelle auftauchen. Und: Im Endeffekt dürfte es wohl auf dasselbe hinauslaufen.
Die
Entstehungsgeschichte des Migrationspaktes zeigt das überdeutlich. So schrieben
im April 2018 die Mitarbeiter der Stiftung Wissenschaft und Politik Steffen
Angenendt und Nadine Biehler über den „Zero Draft“, eine Art Vorentwurf des
Paktes, es sei „ein guter, aber noch kein hinreichender Schritt“; er sei zwar
positiv zu bewerten, aber noch nicht ambitioniert genug. Und dann kommen die
beiden Autoren zur Sache: „Weltweit steigt die Zahl von Flüchtlingen und
Migranten, und beide Gruppen vermischen sich zunehmend.“
Viele
Regierungen seien angesichts der „gemischten Wanderungen“ nicht fähig oder
nicht willens, ihre Schutzverpflichtungen gegenüber Flüchtlingen zu erfüllen.
„Abschottung und nationale Alleingänge nehmen zu – mit der Folge, dass der
globale Flüchtlingsschutz erodiert.“ Dem soll nun offenbar mit dem
Migrationspaktentgegengewirkt werden: Unbegrenzter Zuzug und gleiche Rechte für
alle.
Ausnahme, die zum Dauerzustand wurde
Die Stiftung
Wissenschaft und Politik ist nicht irgendeine Stiftung, sondern praktisch der
Thinktank der Bundesregierung. Sie wird auf Vorschlag des Bundestages aus dem
Haushalt des Kanzleramtes finanziert. Kern des UN-Migrationspakts, das wird
immer deutlicher, ist es, die unübersichtliche Einwanderung von Asylbewerbern,
Flüchtlingen aus Kriegsgebieten und anderen Migranten dadurch zu regeln, dass
man illegale Migration legalisiert. Anscheinend soll in der Migrationsfrage die
Politik die Oberhand über das Gesetz haben.
Eine solche Vorgehensweise hatte Angela Merkel am 4. September 2015 vorexerziert, als sie – offenbar in Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz als Bundeskanzlerin – einer im Marsch befindlichen Flüchtlingsgruppe von anfangs 2000 Personen, die sich aus Ungarn über Österreich in Richtung deutsche Grenze zubewegte und unterwegs immer größer wurde, die Einreise offiziell erlaubte.
Eine solche Vorgehensweise hatte Angela Merkel am 4. September 2015 vorexerziert, als sie – offenbar in Ausübung ihrer Richtlinienkompetenz als Bundeskanzlerin – einer im Marsch befindlichen Flüchtlingsgruppe von anfangs 2000 Personen, die sich aus Ungarn über Österreich in Richtung deutsche Grenze zubewegte und unterwegs immer größer wurde, die Einreise offiziell erlaubte.
Am Münchner
Hauptbahnhof kamen am nächsten Morgen fast 7000 Asylsuchende an. Am 11.
September 2015 erklärte Merkel dazu in einer Pressekonferenz gemeinsam mit dem
österreichischen Bundeskanzler Faymann: „Wir haben... in einer akuten
Notsituation eine Entscheidung getroffen, die ja auch als eine humanitäre
Ausnahme bezeichnet wurde, um Menschen zu helfen.“ Es war eine Ausnahme, die
zum Dauerzustand wurde: Bis Ende 2016 kamen mehr als eine Million Flüchtlinge
nach Deutschland.
Die
Kanzlerin hatte damit praktisch den Artikel 16a des Grundgesetzes außer Kraft
gesetzt: (1) „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ (2) Auf Absatz 1 kann
sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften
oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Genfer Konvention gilt.
Dazu diente Absatz 5, nach dem das europäische Recht den Grundgesetzartikel
überlagern kann.
Das
sogenannte „Selbsteintrittsrecht“ eines EU-Staates, als Ausnahmeregelung
konzipiert, wurde zur Regel. Zwar wurden schon vorher keine Asylbewerber
aufgehalten, die unerlaubt nach Deutschland weiterreisten. Doch Merkel erteilte
dieser illegalen Masseneinwanderung den regierungsamtlichen Segen.
Der
international renommierte Bonner Völkerrechtler Matthias Herdegen formuliert
das eleganter, aber im Ergebnis ähnlich hart: Die Bundesregierung habe diese
Einschränkungen des Grundgesetzartikels 16a „und auch die Sicherung des
europäischen Asylsystems in Deutschland, gewissermaßen gegen die eigenen
Interessen handelnd, zerstört. Das europäische Asylsystem liegt in Trümmern.
Ein neues System ist nicht absehbar“.
Am 13.
September 2015 untersagte Innenminister Thomas de Maizière nach kurzen
Telefonaten mit seiner Kanzlerin dem Präsidenten der Bundespolizei, die Grenze
nach Österreich zu kontrollieren und Asylbewerber, die aus einem sicheren
Drittland kamen, dorthin zurückzuweisen. Auch als später Spitzenbeamte des
Innenministeriums in einem sogenannten Non-Paper feststellten, dass es keine
juristischen Hindernisse für eine Rückweisung gegeben habe, wurde diese Politik
nicht geändert. Das Papier wurde geheim gehalten.
Der
Grundgesetzartikel 16a wurde weder vom Parlament geändert oder gestrichen noch
von irgendeinem Gericht kassiert. Er verschwand gleichsam in der
rechtsstaatlichen Versenkung.
Drei Jahre nach der Nacht der offenen Grenze erklärte Angela Merkel, die Dublin-Verordnung, die eigentlich regelt, dass Migranten in dem Land Asyl beantragen und dort bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben sollen, in dem sie erstmals EU-Territorium erreicht haben, sei „nicht funktionsfähig“. Denn, so Merkel, „nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder ein Flüchtling in Deutschland ankommen“.
Drei Jahre nach der Nacht der offenen Grenze erklärte Angela Merkel, die Dublin-Verordnung, die eigentlich regelt, dass Migranten in dem Land Asyl beantragen und dort bis zum Abschluss des Verfahrens bleiben sollen, in dem sie erstmals EU-Territorium erreicht haben, sei „nicht funktionsfähig“. Denn, so Merkel, „nach der Theorie dürfte nie ein Migrant oder ein Flüchtling in Deutschland ankommen“.
Verträge missachtet
Tatsächlich
wurde Dublin nie eingehalten, sodass die meisten Ankommenden weiterzogen, aber
nicht in ihr europäisches Ankunftsland rücküberstellt wurden. Die
Dublin-Verträge sahen auch vor, dass Deutschland für viele an den
EU-Küstenstaaten Ankommende zuständig würde – etwa wenn schon Verwandte hier
leben. Die Lage wurde immer verworrener. Aber der gute rechtsstaatliche Brauch,
sich wenigstens um die Einhaltung von Verträgen zu bemühen, bis sie geändert
sind, wurde abrupt beendet.
Merkel
entschied sich dazu, die Missachtung der aus ihrer Sicht nicht funktionsfähigen
Verträge zur offiziellen Politik zu erklären und widerlaufende Bestimmungen im
deutschen Recht zu ignorieren. Der UN-Migrationspakt atmet diesen Geist, und
wie mit Aladins Wunderlampe verzaubert, werden illegal Zugereiste zu legalen
Einwanderern mit vollem Zugriffsrecht auf die Leistungen des Sozialstaats. Der
Lockruf des Geldes dürfte nachhaltige Folgen haben: auf die Zahl der Zuwanderer
und damit auch auf die Stabilität des Sozialstaates.
Der
UN-Migrationspakt gießt die Herbstformel von 2015 „Refugees Welcome“ in ein
32-seitiges Papier, das weitgehend unbeachtet von der Öffentlichkeit seit gut
eineinhalb Jahren ausgehandelt wurde. Schon am 19. September 2016 hatten die
193 Mitgliedsstaaten der UN in ihrer „New Yorker Erklärung“ beschlossen, bis
Ende 2018 zwei neue Rahmenwerke zu erstellen.
Das erste, ein „Globaler Pakt für Flüchtlinge“, sollte einer verbesserten Unterstützung für die Hauptaufnahmeländer von Menschen dienen, die nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz in einem anderen Land suchten. Teil davon ist ein „Resettlement“, eine Umsiedlung, nach der schon jetzt jährlich gut 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland umgesiedelt werden.
Im zweiten Pakt ging es um Migranten, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ihre Länder verlassen. Welche Rolle die Bundesregierung dabei spielte, geht aus einem in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Dokument des Auswärtigen Amtes vom August 2018 hervor, veröffentlicht im Oktober.
Das erste, ein „Globaler Pakt für Flüchtlinge“, sollte einer verbesserten Unterstützung für die Hauptaufnahmeländer von Menschen dienen, die nach den Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz in einem anderen Land suchten. Teil davon ist ein „Resettlement“, eine Umsiedlung, nach der schon jetzt jährlich gut 10.000 Flüchtlinge nach Deutschland umgesiedelt werden.
Im zweiten Pakt ging es um Migranten, die vor allem aus wirtschaftlichen Gründen ihre Länder verlassen. Welche Rolle die Bundesregierung dabei spielte, geht aus einem in der Öffentlichkeit weitgehend unbekannten Dokument des Auswärtigen Amtes vom August 2018 hervor, veröffentlicht im Oktober.
In dem
144-seitigen Bericht mit der Überschrift „Flucht und Migration“ heißt es auf
Seite 71: „Die Bundesregierung hat 2016 und 2017 ihre Zusammenarbeit mit den
VN-Organisationen im Bereich Flucht und Migration weiter intensiviert. Zur
Unterstützung von Flüchtlingen, Migranten und Binnenvertriebenen in Herkunfts-,
Transit- und Zielländern hat die Bundesregierung substanziell die Arbeit der in
diesem Bereich tätigen VN-Organisationen unterstützt.“
Und weiter in dem offiziellen Text: „Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“
Und weiter in dem offiziellen Text: „Auf Basis der New Yorker VN-Erklärung vom 19. September 2016 treibt die Bundesregierung zudem die Prozesse zur Erarbeitung eines Globalen Paktes für Flüchtlinge (Global Compact on Refugees, GCR) und eines Globalen Paktes für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact on Migration, GCM) politisch, inhaltlich, personell und finanziell voran und unterstreicht dadurch ihre internationale Gestalterrolle im Bereich Flucht und Migration.“
Der Pakt für
Flüchtlinge (GCR) ziele auf eine gerechtere internationale
Verantwortungsteilung in großen Flüchtlingssituationen ab, der Pakt für
Migration (GCM) solle Grundlage für eine global gesteuerte, sichere und
reguläre Migration werden. Geradezu stolz wird auf die eigene Rolle dabei
hingewiesen: „Deutschland hat die Ausgestaltung der beiden Pakte durch
Textvorschläge aktiv mitgestaltet.“
Und dann
heißt es in großer Offenheit, worauf es wirklich ankommt: „Beide Pakte sind als
rechtlich nicht bindend, aber politisch verpflichtend konzipiert.“ Das verweist
alle Beteuerungen von Politikern, dass der Pakt nicht bindend sei, zumindest in
den Bereich der Halbwahrheit. Dafür wird von den Befürwortern des Pakts immer
betont, dass es darum geht, die umfassenden Rechte, die Migranten heute schon
in Deutschland genießen, zur globalen Regel zu machen, wohl in der vagen
Hoffnung, dass auch andere Staaten die deutschen Standards einführen und damit
den Migrationsdruck auf die Bundesrepublik mindern.
Mit Zuwanderung gegen
Bevölkerungsrückgang
Ein klarer
Fall von Wunschdenken. Die bisherigen Erfahrungen sprechen nicht gerade dafür –
die nordeuropäischen Sozialstaaten Dänemark und Schweden machen beim „Refugees
Welcome“ schon längst nicht mehr mit und schicken Migranten zurück, meist nach
Deutschland.
Woher der Wind wehte, wurde schon aus einer Studie deutlich, die von der Abteilung für Bevölkerungsfragen der UN im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Titel: „Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“ Im englischen Original heißt das „Replacement Migration“, was auch als Ersatz-Zuwanderung übersetzt werden könnte.
Die Bedeutung jedenfalls wurde beschrieben als „Zuwanderung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen“. Das wurde dann am Beispiel verschiedener Länder durchgespielt. Für Deutschland berechnete man ein Szenario, welche Zuwanderung den Bevölkerungsrückgang ausgleichen könnte: Von 1995 bis 2050 sollte es eine Nettoimmigration von 25,2 Millionen Menschen sein, wobei die Gesamtzahl der in Deutschland Lebenden auf immerhin 92 Millionen hochgerechnet wurde.
Woher der Wind wehte, wurde schon aus einer Studie deutlich, die von der Abteilung für Bevölkerungsfragen der UN im Jahr 2000 veröffentlicht wurde. Titel: „Bestandserhaltungsmigration: Eine Lösung für abnehmende und alternde Bevölkerungen?“ Im englischen Original heißt das „Replacement Migration“, was auch als Ersatz-Zuwanderung übersetzt werden könnte.
Die Bedeutung jedenfalls wurde beschrieben als „Zuwanderung aus dem Ausland, die benötigt wird, um den Bevölkerungsrückgang, das Schrumpfen der Erwerbsbevölkerung sowie die allgemeine Überalterung der Bevölkerung auszugleichen“. Das wurde dann am Beispiel verschiedener Länder durchgespielt. Für Deutschland berechnete man ein Szenario, welche Zuwanderung den Bevölkerungsrückgang ausgleichen könnte: Von 1995 bis 2050 sollte es eine Nettoimmigration von 25,2 Millionen Menschen sein, wobei die Gesamtzahl der in Deutschland Lebenden auf immerhin 92 Millionen hochgerechnet wurde.
Es ging hier
also nicht um eine Planung etwa der deutschen Regierung, der Bürger oder der
Parteien, wie der Bevölkerungsrückgang möglicherweise durch Einwanderung von
Arbeits- oder Fachkräften ausgeglichen werden könnte, sondern durch einen Plan
der großen Weltbehörde, sozusagen von oben herab.
UN-Generalsekretär
António Guterres wurde auch jetzt nicht müde, die Vorteile einer globalen
Völkerwanderung zu preisen. Der Migrationspakt sei eine „beispiellose
Gelegenheit für die politisch Verantwortlichen, die schädlichen Mythen
gegenüber Migranten anzugehen und eine gemeinsame Vision zu entwickeln, durch
die Migration für all unsere Nationen funktionieren kann …“
Kein
Zweifel: Der Pakt sollte auch der Volkserziehung dienen. Die dahinterstehende
UN-Logik: „Migranten, denen legale Einreisemöglichkeiten verwehrt werden,
greifen unweigerlich auf illegale Methoden zurück. Legale Einreise zu
ermöglichen, ist der beste Weg, das Stigma der Illegalität und des Missbrauchs
von Migranten zu beenden.“ Der Plan besteht also darin, die Grenzen legal zu
öffnen, damit sie nicht illegal überschritten werden müssen – und zwar von
jedermann, aus welchen Gründen und in welcher Zahl auch immer.
Schon in einem Papier vom Dezember 2017 unter dem Titel „Migration zum Nutzen aller“ hatte UN-Generalsekretär Guterres die Zahl internationaler Migranten auf gegenwärtig 258 Millionen geschätzt – all diese sollten nach seiner Auffassung Platz in anderen, vorwiegend wohl europäischen Ländern finden.
Schon in einem Papier vom Dezember 2017 unter dem Titel „Migration zum Nutzen aller“ hatte UN-Generalsekretär Guterres die Zahl internationaler Migranten auf gegenwärtig 258 Millionen geschätzt – all diese sollten nach seiner Auffassung Platz in anderen, vorwiegend wohl europäischen Ländern finden.
Von solchen
Zahlen ist in der jetzt vorliegenden Fassung nicht mehr die Rede, vermutlich um
die abschreckende Wirkung der globalen Umsiedlungsplanung zu mindern. Der
Begriff „Umsiedlung“ wird übrigens in einer Kurzinformation des
Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages genannt: „Resettlement (wörtlich:
Umsiedlung) ist der Transfer von Flüchtlingen von einem Asylland in ein
Drittland, das sich zu dauerhafter Aufnahme bereit erklärt hat.“
António Manuel de Oliveira Guterres kennt sein Thema. Er ist seit dem 1. Januar 2017 Generalsekretär der Vereinten Nationen, war von 1992 bis 2002 Generalsekretär der portugiesischen Partido Socialista (PS), von 1995 bis 2002 Premierminister Portugals und von 1999 bis 2002 Präsident der Sozialistischen Internationale. Danach amtierte er als Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen.
António Manuel de Oliveira Guterres kennt sein Thema. Er ist seit dem 1. Januar 2017 Generalsekretär der Vereinten Nationen, war von 1992 bis 2002 Generalsekretär der portugiesischen Partido Socialista (PS), von 1995 bis 2002 Premierminister Portugals und von 1999 bis 2002 Präsident der Sozialistischen Internationale. Danach amtierte er als Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen.
Unter Gleichgesinnten
Der Mann
weiß offenbar genau, was er politisch anstrebt – in dem von Sozialdemokraten
geführten Außenministerium der Bundesrepublik hat er erkennbar Gleichgesinnte
gefunden. Doch nicht nur dort.
Auf dem
Posten des Ständigen Vertreters der Bundesrepublik Deutschland bei den
Vereinten Nationen sitzt seit 2017 der Diplomat und Spitzenbeamte Christoph
Heusgen, der zuvor seit 2005 der außen- und sicherheitspolitische Berater der
Bundeskanzlerin war.
Wenige
Wochen nachdem „Merkels Mann für heikle Missionen“ (FAZ) im November 2016 für
das Amt in New York nominiert wurde, schickte er am 21. Dezember noch von
seiner E-Mail-Adresse im Kanzleramt eine Nachricht an die mit ihm befreundete
künftige Kabinettschefin von UN-Generalsekretär Guterres. Darin bat Heusgen um
eine Stelle für seine Frau Ina bei den UN und hängte deren Lebenslauf an.
In der Mail,
die der „Spiegel“ später enthüllte, hieß es: „Wenn man bedenkt, welchen Beitrag
Deutschland zur Uno leistet, könnte es attraktiv für dich sein, jemanden in
deinem Stab zu haben (auf der Gehaltsstufe P5, die, wie ich höre, für Ina
passen würde), der beides hat: einen direkten Draht zum Kanzleramt und zum Büro
des Außenministers (und zu Deutschlands künftigem Botschafter bei der UN, der
die Ambition hat, 2019/2020 im Sicherheitsrat zu sitzen).“ Mit dem künftigen
Botschafter wies Heusgen, ganz Diplomat, auf sich selbst hin. Am Ende bekam
seine Frau tatsächlich die Stelle bei den UN in New York.
Die Schwelle zwischen Vetternwirtschaft und Korruption scheint hier ähnlich nebulös zu verlaufen wie die zwischen Flüchtlingen und Migranten. Nach Bekanntwerden der Familienaffäre Heusgen erklärte das Auswärtige Amt, die Anstellung von Frau Heusgen sei „im außenpolitischen Interesse der Bundesregierung“.
Die Schwelle zwischen Vetternwirtschaft und Korruption scheint hier ähnlich nebulös zu verlaufen wie die zwischen Flüchtlingen und Migranten. Nach Bekanntwerden der Familienaffäre Heusgen erklärte das Auswärtige Amt, die Anstellung von Frau Heusgen sei „im außenpolitischen Interesse der Bundesregierung“.
Genau drei
Monate nach Verabschiedung der New Yorker Erklärung, am 19. Dezember 2016, fand
beim deutschen UN-Botschafter Christoph Heusgen ein Empfang des Global Forum on
Migration & Development (GFMD) statt. Den Vorsitz des neu gegründeten
Forums hatten die beiden UN-Mitgliedstaaten Deutschland und Marokko übernommen.
Die Organisation wollte eine Plattform bieten, auf der sich die Staaten über
die „Zusammenhänge von Migration und Entwicklung“ austauschen können, und zwar
„informell, nicht bindend“ und „freiwillig“.
Dafür war die Konferenz, die wenige Monate später in Berlin stattfand, ziemlich hochkarätig besetzt: Die Eröffnungsrede hielt der damalige Außenminister Sigmar Gabriel, für das Kanzleramt stand Merkels neuer außenpolitischer Chefberater Jan Hecker auf der Teilnehmerliste, ebenso wie Entwicklungshilfeminister Gerd Müller. „Wer illegale Migration eindämmen will, der muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen“, so Gabriel in seiner Rede.
Der Außenminister verlangte ein „radikales Umdenken in der Migrationspolitik“, die Regeln für diesen „globalen Gesellschaftsvertrag“ sollten „die Bedürfnisse zuallererst der Migranten, ihrer Heimatstaaten und der Zielstaaten miteinander vereinen“. Die Rangfolge blieb erhalten.
Das Interesse der Bevölkerung, die möglicherweise gern gefragt würde, wen und wie viele Zuwanderer sie tragen und ertragen will, spielte in den Überlegungen der Bundesregierung dagegen ganz offensichtlich eine eher untergeordnete Rolle, wie vom UN-Generalsekretär in seinem Papier vom Dezember 2017 vorgegeben.
Dafür war die Konferenz, die wenige Monate später in Berlin stattfand, ziemlich hochkarätig besetzt: Die Eröffnungsrede hielt der damalige Außenminister Sigmar Gabriel, für das Kanzleramt stand Merkels neuer außenpolitischer Chefberater Jan Hecker auf der Teilnehmerliste, ebenso wie Entwicklungshilfeminister Gerd Müller. „Wer illegale Migration eindämmen will, der muss legale Einwanderungsmöglichkeiten schaffen“, so Gabriel in seiner Rede.
Der Außenminister verlangte ein „radikales Umdenken in der Migrationspolitik“, die Regeln für diesen „globalen Gesellschaftsvertrag“ sollten „die Bedürfnisse zuallererst der Migranten, ihrer Heimatstaaten und der Zielstaaten miteinander vereinen“. Die Rangfolge blieb erhalten.
Das Interesse der Bevölkerung, die möglicherweise gern gefragt würde, wen und wie viele Zuwanderer sie tragen und ertragen will, spielte in den Überlegungen der Bundesregierung dagegen ganz offensichtlich eine eher untergeordnete Rolle, wie vom UN-Generalsekretär in seinem Papier vom Dezember 2017 vorgegeben.
Vage Erwartung an Ausreiseländer
Zwar hätten
die Staaten und ihre Bürger „berechtigte Gründe, sichere Grenzen zu verlangen
und darüber zu entscheiden, wer ihr Hoheitsgebiet betreten und darin bleiben
darf“. Dieses Recht kommt aber sofort wieder unter die humanitären Räder, weil
eine „Politik, die Migration einschränken will“, von Guterres zur
„kontraproduktiven Politik“ erklärt wird, die „die Verwundbarkeit der
Migranten“ erhöhe.
Auf diese
dialektische Weise wird auch in dem Pakt jeweils eine eher vage Erwartung an
die Ausreiseländer mit einer konkreten Forderung und Verpflichtung an die
Zielländer verbunden.
Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ kommt, wie das bei den Vereinten Nation üblich ist, ziemlich pathetisch daher und nimmt die Annahme vorweg: „Wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten, zusammengetreten am 10. und 11. Dezember 2018 in Marokko, in Bekräftigung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und entschlossen, einen bedeutenden Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen zu leisten, haben den nachstehenden Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen.“
In der Präambel wird Bezug genommen auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die Erklärung der Menschenrechte, die bürgerlichen und politischen Rechte, den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Vereinbarung gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel, Schleuser, gegen Sklaverei, Klimaänderung, Wüstenbildung sowie die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration.
Alles, wozu sich die Mitgliedsstaaten der UN verpflichtet haben – und woran sich wohl nur die Minderheit dieser Staaten hält –, liegt dem Pakt zugrunde. Wobei die Veränderung der Gesellschaftsstrukturen der Zielländer, mögliche kulturelle und religiöse Konflikte, unterschiedliche Prägung etwa hinsichtlich der Beziehung zwischen den Geschlechtern und der Familienstrukturen, mangelnde Bildung, unzureichende berufliche Qualifikation, hohe Belastung der Sozialsysteme und eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit fast vollständig ausgeblendet wurden.
Der Pakt fasst zunächst in 23 Punkten die „Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ zusammen. Von Selbstverständlichkeiten wie der Ermittlung korrekter Daten (1) und der Verminderung der Migrationsursachen (2) geht es dann weiter zu Punkten, die erkennbar Migration erleichtern sollen, etwa der „Bereitstellung korrekter Informationen in allen Phasen der Migration“ (3), sowie der „Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen“ – eine Passage, die offenbar berücksichtigt, dass jedenfalls die Asylbewerber in Deutschland zu etwa zwei Dritteln über keinerlei Personalpapiere verfügen.
Der „Globale Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ kommt, wie das bei den Vereinten Nation üblich ist, ziemlich pathetisch daher und nimmt die Annahme vorweg: „Wir, die Staats- und Regierungsoberhäupter und Hohen Beauftragten, zusammengetreten am 10. und 11. Dezember 2018 in Marokko, in Bekräftigung der New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten und entschlossen, einen bedeutenden Beitrag zur verstärkten Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Migration in allen ihren Dimensionen zu leisten, haben den nachstehenden Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration angenommen.“
In der Präambel wird Bezug genommen auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die Erklärung der Menschenrechte, die bürgerlichen und politischen Rechte, den Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte, die Vereinbarung gegen grenzüberschreitende organisierte Kriminalität, Zusatzprotokolle gegen Menschenhandel, Schleuser, gegen Sklaverei, Klimaänderung, Wüstenbildung sowie die Förderung menschenwürdiger Arbeit und Arbeitsmigration.
Alles, wozu sich die Mitgliedsstaaten der UN verpflichtet haben – und woran sich wohl nur die Minderheit dieser Staaten hält –, liegt dem Pakt zugrunde. Wobei die Veränderung der Gesellschaftsstrukturen der Zielländer, mögliche kulturelle und religiöse Konflikte, unterschiedliche Prägung etwa hinsichtlich der Beziehung zwischen den Geschlechtern und der Familienstrukturen, mangelnde Bildung, unzureichende berufliche Qualifikation, hohe Belastung der Sozialsysteme und eine Beeinträchtigung der inneren Sicherheit fast vollständig ausgeblendet wurden.
Der Pakt fasst zunächst in 23 Punkten die „Ziele für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ zusammen. Von Selbstverständlichkeiten wie der Ermittlung korrekter Daten (1) und der Verminderung der Migrationsursachen (2) geht es dann weiter zu Punkten, die erkennbar Migration erleichtern sollen, etwa der „Bereitstellung korrekter Informationen in allen Phasen der Migration“ (3), sowie der „Sicherstellung dessen, dass alle Migranten über den Nachweis einer rechtlichen Identität und ausreichende Dokumente verfügen“ – eine Passage, die offenbar berücksichtigt, dass jedenfalls die Asylbewerber in Deutschland zu etwa zwei Dritteln über keinerlei Personalpapiere verfügen.
Dass viele
davon ihre Pässe weggeworfen haben, um ihre Herkunft zu verschleiern oder eine
Abschiebung mangels Ausweispapieren zu erschweren, findet im Migrationspakt
keinen Widerhall.
Passage 4 dient der „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für reguläre Migration“, der „Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften ...“ (6), der „Minderung prekärer Situationen“ im Rahmen der Migration (7), der „Rettung von Menschenleben ...“ und koordinierten Maßnahmen „betreffend vermisste Migranten“ (8).
Die Punkte 9 und 10 sind dem Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler gewidmet, die Punkte 11 und 12 dienen wieder dem verbesserten Ablauf der Migration, durch ein „integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ sowie eine „Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren“. Der Punkt 13 legt fest, dass „Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel“ dienen soll.
Passage 4 dient der „Verbesserung der Verfügbarkeit und Flexibilität der Wege für reguläre Migration“, der „Förderung einer fairen und ethisch vertretbaren Rekrutierung von Arbeitskräften ...“ (6), der „Minderung prekärer Situationen“ im Rahmen der Migration (7), der „Rettung von Menschenleben ...“ und koordinierten Maßnahmen „betreffend vermisste Migranten“ (8).
Die Punkte 9 und 10 sind dem Kampf gegen Schleuser und Menschenhändler gewidmet, die Punkte 11 und 12 dienen wieder dem verbesserten Ablauf der Migration, durch ein „integriertes, sicheres und koordiniertes Grenzmanagement“ sowie eine „Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit bei Migrationsverfahren“. Der Punkt 13 legt fest, dass „Freiheitsentziehung bei Migranten nur als letztes Mittel“ dienen soll.
Medien sollen beeinflusst werden
Bei Punkt 14
geht es dann um „Verbesserung des konsularischen Schutzes“, Punkt 15 behandelt
die „Gewährung des Zugangs von Migranten zu Grundleistungen“, Punkt 16 die
„Verwirklichung der vollständigen Inklusion und des sozialen Zusammenhalts“ und
Punkt 17 die „Beseitigung aller Formen der Diskriminierung und Förderung eines
auf nachweisbaren Fakten beruhenden öffentlichen Diskurses zur Gestaltung der
Wahrnehmung der Migration“.
Auf den folgenden Seiten des Pakts, der die einzelnen Punkte unter der Überschrift „Ziele und Verpflichtungen“ detailliert darstellt, steht dann genauer, wie die Autoren sich das „unter voller Achtung der Medienfreiheit“ vorstellen: „durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen“, durch „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“ und durch „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Es geht also um die Beeinflussung der Medien.
Auf den folgenden Seiten des Pakts, der die einzelnen Punkte unter der Überschrift „Ziele und Verpflichtungen“ detailliert darstellt, steht dann genauer, wie die Autoren sich das „unter voller Achtung der Medienfreiheit“ vorstellen: „durch Sensibilisierung und Aufklärung von Medienschaffenden hinsichtlich Migrationsfragen“, durch „Investitionen in ethische Standards der Berichterstattung“ und durch „Einstellung der öffentlichen Finanzierung oder materiellen Unterstützung von Medien, die systematisch Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und andere Formen der Diskriminierung gegenüber Migranten fördern“. Es geht also um die Beeinflussung der Medien.
Wie so etwas
– in einem eher milden Fall – aussehen könnte, zeigte das federführende
Auswärtige Amt kürzlich bei einer Anfrage des Berliner „Tagesspiegels“, der
wissen wollte, welche Kompromisse das Amt in Bezug auf seine ursprünglichen
Verhandlungspositionen eingegangen sei. Das Auswärtige Amt verweigerte die
Antwort, und ein Sprecher erklärte, nähere Informationen dazu würden gegenüber
Medienvertretern ausschließlich vertraulich und nur „im Hintergrund“ erfolgen.
Mit diesem
Vorgehen, auf das sich das Auswärtige Amt regelmäßig zurückzieht, macht das
Ministerium den Medien behördlich so bezeichnete „Verwendungsvorgaben“ für
Informationen. Im Klartext heißt das: Informationen gibt es nur, wenn der
Journalist im Sinne des Amtes schreibt. Es ist offenbar eine sehr eigene Form
der Pressefreiheit, die hier unter „voller Achtung der Medienfreiheit“
behördlich reglementiert werden soll.
Unter Punkt
18 geht es um Aus- und Weiterbildung von Migranten und die „Erleichterung der
gegenseitigen Anerkennung von Fertigkeiten, Qualifikationen und Kompetenzen“ –
was bedeutet, die „Beschäftigungsfähigkeit von Migranten“ in den Zielländern zu
optimieren, und das heißt wohl nichts anderes, als ausländische Qualifikationen
oder Ausbildungszeugnisse oder Prüfungsergebnisse aufzuwerten.
In Punkt 19
geht es eher vage um Bedingungen, unter denen Migranten zur „nachhaltigen
Entwicklung“ in allen Ländern beitragen können. Punkt 20 soll die
Rücküberweisung von Geld in die alte Heimat sicherer und kostengünstiger
machen. In Punkt 21 geht es um die Ermöglichung einer „sicheren und
würdevollen“ Rückkehr, in Punkt 22 um die Übertragbarkeit von erworbenen
Sozialleistungsansprüchen und am Ende in Punkt 23 wieder ganz global um die
internationale Zusammenarbeit und Partnerschaft für eine sichere, geordnete und
reguläre Migration.
Die Regelungen beschreiben überwiegend eine Bringschuld des Ziellandes, das den Migranten einen Status einräumen soll, der sich kaum von dem eines anerkannten Asylbewerbers oder eines Kriegsflüchtlings unterscheidet. Er erweckt in weiten Teilen den Eindruck, als sei Migration ein allgemeines Menschenrecht, er listet so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und illegale Migranten auf, dass die Zielstaaten praktisch jeden Ankommenden rundum versorgen, schützen und unterhalten müssen.
Die Regelungen beschreiben überwiegend eine Bringschuld des Ziellandes, das den Migranten einen Status einräumen soll, der sich kaum von dem eines anerkannten Asylbewerbers oder eines Kriegsflüchtlings unterscheidet. Er erweckt in weiten Teilen den Eindruck, als sei Migration ein allgemeines Menschenrecht, er listet so viele Schutzregeln und Hilfsversprechen für reguläre und illegale Migranten auf, dass die Zielstaaten praktisch jeden Ankommenden rundum versorgen, schützen und unterhalten müssen.
Was sich in
Grenzen hält, sind vor allem die Pflichten der Zuwanderer. Die Rechte der
Bevölkerung eines Zielstaates spielen praktisch keine Rolle. Das auf
Flüchtlinge bezogene „Refugees Welcome“ wird umgewandelt in ein globales
„Migrants Welcome“. Dabei wird vollkommen unterschlagen, dass es zwischen den
Ausreiseländern, den Transitländern und den Zielländern gewaltige
Interessenunterschiede gibt. Der Pakt ist geprägt von den Bedürfnissen der
Auswanderungsländer, vor allem in Afrika.
Die
Sogwirkung des Papiers dürfte mindestens so groß sein wie die der
Willkommenskultur im Herbst 2015 inklusive der Selfies mit Kanzlerin. Die
wesentlichen Gründe für den Migrationsdruck werden ausgeklammert: die
Bevölkerungsentwicklung in vielen Entwicklungs- und Schwellenländern, die
Ausplünderung der eigenen Bevölkerung durch korrupte Regimes, die Machtkämpfe
und von innen und außen verursachte Bürgerkriege zum Sturz autoritärer
Regierungen und die Resultate derselben, die nur selten zu Besserungen führen.
Einladung an die Herkunftsstaaten
Einladung an die Herkunftsstaaten
Der Pakt
geht von einer Gleichrangigkeit der Sitten, Gebräuche, Rechtsformen, von
Demokratieverständnis und kulturellen und gesellschaftlichen Verhaltensformen
in den gastgebenden Ländern und denen der Migranten aus. Er unterschlägt in
seinem gut gemeinten Regelungswahn die Realität der gegenwärtigen Migration und
ihrer Schattenseiten.
Der Pakt ist
eine Einladung an die Herkunftsstaaten, ihre internen Probleme wie
Arbeitslosigkeit, Wohnungsnot, Menschenrechte, Bevölkerungswachstum,
Korruption, Devisenknappheit et cetera durch den Export von Teilen ihrer
Bevölkerung zu lösen. Er ist eine Einladung an die Bevölkerung, sich auf die
große Reise zu machen – und damit auch eine Aufforderung an die Schlepper und
Menschenhändler, ihr Geschäftsmodell weiter auszubauen.
Keine Frage:
Der Pakt trägt die Handschrift der mächtigen Flüchtlings- und Migrantenorganisationen
in Brüssel und Genf, der Regierungen der Herkunftsstaaten sowie von
Berufsdiplomaten, deren Verantwortung für die innere Sicherheit ihrer Länder
sich in Grenzen hält.
Als Gastgeber für die hochkarätig besetzte Verabschiedung des Pakts bot sich Marokko an – eine erstklassige Wahl. Kaum ein anderes Land der Welt eignet sich vor allem aus deutscher und europäischer Sicht so perfekt als Präzedenzfall für fehlgeschlagene Migrationspolitik wie das Königreich an Atlantik und Mittelmeer.
Als Gastgeber für die hochkarätig besetzte Verabschiedung des Pakts bot sich Marokko an – eine erstklassige Wahl. Kaum ein anderes Land der Welt eignet sich vor allem aus deutscher und europäischer Sicht so perfekt als Präzedenzfall für fehlgeschlagene Migrationspolitik wie das Königreich an Atlantik und Mittelmeer.
In Marokko
hat sich die Bevölkerung seit 1956 auf inzwischen 35 Millionen Menschen
verdreifacht. 62 Prozent von ihnen leben in den städtischen Zentren des Landes.
Das Durchschnittsalter beträgt 28 Jahre (Deutschland: 46 Jahre). Selbst nach
offiziellen Zahlen liegt die Jugendarbeitslosigkeit bei 18 Prozent. Und die
realen Zahlen dürften eher doppelt so hoch sein. Islamistische Gruppen haben
Zulauf. Das Königreich reagiert mit verstärkter Repression. Fast fünf Millionen
Marokkaner haben ihr Land in den letzten Jahren verlassen. Fast alle in
Richtung Europa.
Nach einem im Oktober bekannt gewordenen geheimen Lagebericht des Bundesnachrichtendienstes nimmt Marokko inzwischen eine Schlüsselposition bei der Schleusung von illegalen Migranten aus Afrika ein. Kriminelle Banden haben demnach den traditionellen Drogen- um den Menschenhandel erweitert. 6000 Personen können von ihnen monatlich über drei Routen nach Spanien gebracht werden, schätzt der BND. Ein millionenschweres Geschäft.
Die am 10. und 11. Dezember nach Marrakesch reisenden Diplomaten sollten sich nicht von den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes irritieren lassen, die unverändert seit dem 5. Juli 2018 gelten. Es könnten sich spontan Demonstrationen entwickeln, die schon zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften geführt hätten: „Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.“ Reisenden werde empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Ein Rat, der in der Silvesternacht 2015/16 auch in Köln am Platze gewesen wäre. Am Hauptbahnhof und auf der Domplatte war es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer gekommen, vornehmlich aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum, die meisten aus Marokko. Grapschen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Raub und Diebstahl durch mehr als 1000 vor allem junge Männer, die zum Teil stark alkoholisiert und laut Polizeiangaben „völlig enthemmt und aggressiv“ auftraten, stoppten plötzlich die kollektive Begeisterung über die Willkommenskultur des Flüchtlingsherbstes.
Nach einem im Oktober bekannt gewordenen geheimen Lagebericht des Bundesnachrichtendienstes nimmt Marokko inzwischen eine Schlüsselposition bei der Schleusung von illegalen Migranten aus Afrika ein. Kriminelle Banden haben demnach den traditionellen Drogen- um den Menschenhandel erweitert. 6000 Personen können von ihnen monatlich über drei Routen nach Spanien gebracht werden, schätzt der BND. Ein millionenschweres Geschäft.
Die am 10. und 11. Dezember nach Marrakesch reisenden Diplomaten sollten sich nicht von den Sicherheitshinweisen des Auswärtigen Amtes irritieren lassen, die unverändert seit dem 5. Juli 2018 gelten. Es könnten sich spontan Demonstrationen entwickeln, die schon zu gewaltsamen Auseinandersetzungen mit Sicherheitskräften geführt hätten: „Die Proteste entzünden sich meist an wirtschaftlichen und sozialen Missständen.“ Reisenden werde empfohlen, Menschenansammlungen zu meiden und die politische Lage aufmerksam zu verfolgen.
Ein Rat, der in der Silvesternacht 2015/16 auch in Köln am Platze gewesen wäre. Am Hauptbahnhof und auf der Domplatte war es zu zahlreichen sexuellen Übergriffen auf Frauen durch Gruppen junger Männer gekommen, vornehmlich aus dem nordafrikanischen und arabischen Raum, die meisten aus Marokko. Grapschen, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung, Raub und Diebstahl durch mehr als 1000 vor allem junge Männer, die zum Teil stark alkoholisiert und laut Polizeiangaben „völlig enthemmt und aggressiv“ auftraten, stoppten plötzlich die kollektive Begeisterung über die Willkommenskultur des Flüchtlingsherbstes.
Auswanderer stärken die heimische
Wirtschaft
Gut 1,5
Millionen „Flüchtlinge“ sind seit Anfang 2015 bis heute ins Land gekommen, und
jedes Jahr kommen gegenwärtig etwa 200.000 hinzu – so viele, wie die Stadt
Mainz Einwohner hat. Nur eine Minderheit von ihnen ist kriminell, allerdings
ist diese Minderheit in bestimmten, die Öffentlichkeit verstörenden
Deliktfeldern wie etwa bei Mord oder schweren Sexualstraftaten in den
Polizeistatistiken um ein Vielfaches stärker vertreten, als es dem Anteil der
gesamten „Zuwanderer“ genannten Gruppe an der Bevölkerung in Deutschland
entspricht. All das wäre durchaus ein Anlass, über internationale Abmachungen
zur Migrationsfrage nachzudenken.
Für manche Staaten sind ihre eigenen Bürger zudem ein durchaus profitables Exportmodell, tragen die Auswanderer doch durch ihre Überweisungen nach Hause einen beträchtlichen Teil zu den Deviseneinnahmen des Landes bei. So heißt es in einem Papier der Stiftung für Wissenschaft und Politik unter der Überschrift „Migrationsstratege Marokko – Abschotter Algerien“ über die „willkommene Emigration“: „Die Auswanderer entlasten den Arbeitsmarkt und alimentieren die Volkswirtschaften in ihrem Herkunftsland.“
Für manche Staaten sind ihre eigenen Bürger zudem ein durchaus profitables Exportmodell, tragen die Auswanderer doch durch ihre Überweisungen nach Hause einen beträchtlichen Teil zu den Deviseneinnahmen des Landes bei. So heißt es in einem Papier der Stiftung für Wissenschaft und Politik unter der Überschrift „Migrationsstratege Marokko – Abschotter Algerien“ über die „willkommene Emigration“: „Die Auswanderer entlasten den Arbeitsmarkt und alimentieren die Volkswirtschaften in ihrem Herkunftsland.“
Auch die
zögerliche Haltung der Regierungen bei der Rücknahme von Landsleuten wird
eindringlich beschrieben: „Wer aus Europa abgeschoben wird, gilt… im
Herkunftsland vornehmlich als wirtschaftliche und, sofern es sich um kriminelle
und radikalisierte Rückkehrer handelt, auch als gesellschaftliche Hypothek.“
Ob die
Verabschiedung des Migrationspaktes in Marokko das wesentlich ändern sollte,
bleibt im Bereich des Wunschdenkens. Die Lage in den Ausreiseländern dürfte der
Pakt nicht wesentlich verändern – die wirtschaftliche Interessenlage spricht
dagegen.
All diese
Fakten werden im großen Migrationspakt verschwiegen, beschönigt oder höchstens
am Rande gestreift. Stattdessen wird das hohe Loblied der Migration angestimmt:
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
„Migration war schon immer Teil der Menschheitsgeschichte, und wir erkennen an, dass sie in unserer globalisierten Welt eine Quelle des Wohlstands, der Innovation und der nachhaltigen Entwicklung darstellt und dass diese positiven Auswirkungen durch eine besser gesteuerte Migrationspolitik optimiert werden können.“
Der Pakt
rückt Flüchtlinge, die individuell verfolgt werden und Anspruch auf Asyl haben,
Kriegsflüchtlinge, die „subsidiären Schutz“ genießen, und Wirtschaftsmigranten
auf eine Stufe. Die Gleichstellung kommt auf leisen Sohlen. In der Präambel
heißt es: „Flüchtlinge und Migranten haben Anspruch auf dieselben allgemeinen
Menschenrechte und Grundfreiheiten, die stets geachtet, geschützt und
gewährleistet werden müssen.“
Es handele
sich bei ihnen um „verschiedene Gruppen“, die separaten Rechtsrahmen
unterliegen. Lediglich Flüchtlinge hätten ein Anrecht auf den spezifischen
internationalen Schutz, den das internationale Flüchtlingsrecht vorsieht. Dann
aber heißt es: „Der vorliegende globale Pakt bezieht sich auf Migranten und
stellt einen Kooperationsrahmen zur Migration in allen ihren Dimensionen dar“.
Im Folgenden
wird der Unterschied zwischen Verfolgten und Wirtschaftsmigranten systematisch
verwischt. Im Prinzip haben danach alle dieselben Rechte, was in dem Papier
gründlich verklärt wird: „Dieser globale Pakt stellt einen Meilenstein in der
Geschichte des globalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit auf dem
Gebiet der Migration dar.“ Vorsichtshalber heißt es unter Punkt 7 der Präambel:
„Dieser globale Pakt stellt einen rechtlich nicht bindenden Kooperationsrahmen dar,
der auf den Verpflichtungen aufbaut, auf die sich die Mitgliedstaaten in der
New Yorker Erklärung für Flüchtlinge und Migranten geeinigt haben.“
Grenzen werden kaum kontrolliert
Grenzen werden kaum kontrolliert
Diese
Passage wird von den Verteidigern des Pakts immer wieder angeführt: Er sei ja
rechtlich nicht bindend. Und tatsächlich heißt es in einem weiteren Punkt
(15c): „Der globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, ihre
nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen, sowie das Vorrecht, die
Migration innerhalb ihres Hoheitsgebietes in Übereinstimmung mit dem
Völkerrecht selbst zu regeln.“ Es wird ihnen sogar das Recht eingeräumt,
innerhalb ihres Hoheitsbereichs zwischen „regulärem und irregulärem
Migrantenstatus“ zu unterscheiden. Auch die Rechtsstaatlichkeit wird ausdrücklich
anerkannt. Damit aber auch genug der Souveränität einzelner Staaten.
Die Realität
in Deutschland sieht ohnehin anders aus. Das Grenzregime hat die Bundesrepublik
spätestens im September 2015 praktisch aufgegeben.
Die Grenzen
zu den europäischen Anrainerstaaten sind aufgrund des Schengener Abkommens
offen. Sie werden auch nur im Ausnahmefall von der Bundespolizei, dem früheren
Bundesgrenzschutz, überwacht und kontrolliert. Der Grundgesetzartikel 16a wurde
de facto außer Kraft gesetzt – und damit auch die entsprechende Verpflichtung
der Polizei zum Eingreifen.
Seitdem werden bei einem festgestellten und – laut Gesetzeslage – illegalen Grenzübertritt die persönlichen Daten genommen, und es wird pro forma ein Verfahren wegen illegalen Grenzübertritts eröffnet. Das aber läuft immer ins Leere und wird am Ende eingestellt. Diesem allgemeinen Chaos soll der Migrationspakt offenbar einen neuen Anstrich verpassen – und der lautet so wie der alte Slogan der anarchistischen Linken: Kein Mensch ist illegal.
Nach dem Pakt ist prinzipiell jeder Mensch auf der Welt ein potenzieller Migrant, der selbst entscheiden kann, ob er sein Land verlassen und sich in einem anderen Staat niederlassen will; unabhängig von seiner Motivation, seinem Alter, seiner Bildung, seinem Glauben, seinem Familienstand, seiner Absicht zu arbeiten oder vor allem Sozialleistungen zu beziehen, unabhängig davon, ob er in seinem Heimatland Straftaten begangen hat oder ob er sich in seinem Zielland einer kriminellen Gruppe anschließen will.
Seitdem werden bei einem festgestellten und – laut Gesetzeslage – illegalen Grenzübertritt die persönlichen Daten genommen, und es wird pro forma ein Verfahren wegen illegalen Grenzübertritts eröffnet. Das aber läuft immer ins Leere und wird am Ende eingestellt. Diesem allgemeinen Chaos soll der Migrationspakt offenbar einen neuen Anstrich verpassen – und der lautet so wie der alte Slogan der anarchistischen Linken: Kein Mensch ist illegal.
Nach dem Pakt ist prinzipiell jeder Mensch auf der Welt ein potenzieller Migrant, der selbst entscheiden kann, ob er sein Land verlassen und sich in einem anderen Staat niederlassen will; unabhängig von seiner Motivation, seinem Alter, seiner Bildung, seinem Glauben, seinem Familienstand, seiner Absicht zu arbeiten oder vor allem Sozialleistungen zu beziehen, unabhängig davon, ob er in seinem Heimatland Straftaten begangen hat oder ob er sich in seinem Zielland einer kriminellen Gruppe anschließen will.
Die Interessenlage
des Ziellandes spielt kaum eine Rolle, auch nicht die Gesamtzahl der Zuwanderer
oder der Einreisenden aus bestimmten Regionen oder der Stand der Integration,
die Möglichkeiten für Berufsausbildung oder Beschäftigung oder die
Berücksichtigung des zur Verfügung stehenden Umfanges an Sozialleistungen oder
Wohnraum. Es ist ein beispielloses Einwanderungsprogramm ohne Grenzen, eine
Einladung an alle.
Damit wird auch der Paragraf 1, Absatz 1 des gegenwärtig geltenden deutschen Aufenthaltsgesetzes kurzerhand ausgehebelt. Darin heißt es: „Das Gesetz dient der Steuerung und Begrenzung des Zuzugs von Ausländern in die Bundesrepublik Deutschland.“ Geht es nach dem Plan, dann wird nicht mehr gesteuert oder begrenzt, sondern akzeptiert und verwaltet.
Auch die heiß diskutierte Obergrenze für Zuwanderer, die im Koalitionsvertrag der GroKo nur noch als Schätzgröße von 200.000 pro Jahr auftauchte, ist damit praktisch hinfällig.
Der UN-Migrationspakt bettet alle ein in ein Wunschprogramm für die heile Welt der Wanderer. Und das ohne irgendeine Gesetzesänderung, ohne Verabschiedung einer Verfassungsänderung durch die vorgeschriebene Stimmenmehrheit im Bundestag, ohne Ratifizierung durch den Bundesrat, ohne die Gefahr, das Bundesverfassungsgericht könnte ein neues Gesetz für verfassungswidrig erklären.
Die Kanzlerin macht das Tor auf –
sperrangelweit
So sieht ein
„rechtlich nicht bindendes“, aber „politisch verpflichtend“ konzipiertes
Abkommen aus. Es sind vor allem die Zielstaaten der Migration, die sich in dem
UN-Pakt auf 32 Seiten 87-mal „verpflichten“ oder eine „Verpflichtung“ eingehen.
Und das soll
auch kontrolliert werden. Allen Mitgliedstaaten wird nahegelegt, „sobald wie
möglich ambitionierte nationale Strategien zur Umsetzung des globalen Paktes zu
entwickeln“. Alle zwei Jahre soll dann der UN-Generalsekretär der
Generalversammlung Bericht erstatten, alle vier Jahre sollen auf globaler Ebene
Erörterungen stattfinden, um unter Beteiligung „aller relevanten
Interessenträger“ die Umsetzung des globalen Pakts zu überprüfen.
Es müssen
nur alle mitmachen – vor allem die Zielstaaten mit offenen Grenzen und offenen
Armen. Deutschland soll ganz vorn dabei sein, wenn es nach der Bundeskanzlerin
geht. Der Pakt sei „in nationalem Interesse“, erklärte Angela Merkel am 22. November
vor dem Bundestag. Deutschland befinde sich damit in einer „Win-win-Situation“.
Die Kanzlerin, die noch 2015 erklärt hatte, Migranten, die „aus
wirtschaftlicher Not zu uns kommen, können nicht bleiben“, macht nun auch für
sie das Tor auf, sperrangelweit.
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