Rechtsprofessoren zum Migrationspakt
Bundesregierung betreibt „Irreführung“
Experten laufen weiter Sturm gegen den UN-Migrationspakt!
Gerade
hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der festschreiben soll,
dass der Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann (BILD
berichtete). Doch die Kritik reißt trotzdem nicht ab.
Der
Bundestagsbeschluss könnte nach Ansicht des Göttinger Völkerrechtlers
Frank Schorkopf (48) durch das im Pakt festgeschriebene Prinzip der
„gemeinsamen Verantwortung“ ausgehebelt werden, sagte er dem „Spiegel“.
Schorkopf
in dem Interview: „Verschiedene Akteure können daraus Pflichten
entwickeln, die sehr weitreichend sind: Einwanderungskontingente
auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen
oder illegalen Immigranten einen legalen Status zuzuweisen.“ Diese
Wirkung bezeichnet Schorkopf als „Schlagseite“ des Paktes.
Der
Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel warf der Bundesregierung im
DLF „suggestive Irreführung“ vor. Der Pakt werde „eine gewisse
Sogwirkung auslösen“ und die „Migration aus den armen Staaten in die
wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, „aus Afrika vor allem. (…)
Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“
Die
Erwartung, der Pakt senke den Migrationsdruck, sei „blauäugig“, sagte
Merkel: „Die Vereinbarung wird ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen
haben. Vereinbart werden Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt
Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar
wirklich rechtlich verbindlich.“
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen