Setzt
die Polizei ihren guten Ruf in der Corona-Krise aufs Spiel, weil sie
bisher unbescholtene Bürger unverhältnismäßig hart belangt?Vor
dem Hintergrund der notwendigen Unterstützung der Polizei durch die
Bevölkerung bei der Verbrechensbekämpfung und der Tatsache, dass
Polizeibeamte im Einsatz immer weniger unterstützt, ja sogar behindert
werden, bewegt es mich schon eine Weile, wie sich die Berichte über
kleinliches Einschreiten von Polizeibeamten gegenüber unbescholtenen
Bürgern bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen häufen.
Dabei liegt mir als ehemaliger Polizeibeamter in Leitungsfunktionen das Thema besonders am Herzen.
Dabei geht es mir nicht um „Querdenker“ oder um nicht angemeldete Demonstrationen,
sondern um ganz normale Bürger mit Familien und Kindern, die bisher mit
der Polizei höchstens als Verkehrsteilnehmer konfrontiert wurden und den
guten Ruf der Polizei in Umfragen geprägt haben.
Allerdings scheint das der Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Braunschweig anders zu sehen. Heute, 18.02.2021, titelt die Goslarsche Zeitung:
Polizei stellt in der Region 8200 Corona-Verstöße fest.
Polizeivizepräsident: "Wir werden nicht müde, die Regeln zu überwachen".
Kritiker kommentieren das süffisant: "Wenigstens in der Coronakrise reagiert der Staat mit der ganzen Härte des Gesetzes".
Deswegen droht in der Coronakrise die Stimmung zu kippen. Die Negativerfahrungen bisher Unbescholtener scheinen zuzunehmen.
Beispiele:
- „Bußgelder
verhängt: Allein am vergangenen Wochenende, an dem die Situation
eigentlich vergleichsweise entspannt war, wurden laut Angaben des
Landkreises Goslar in etwa 180 Fällen Bußgelder verhängt, weil Besucher
sich an beliebten Ausflugsorten nicht an die Corona-Regeln hielten“.
- BILD:
„Erschreckende Bilder aus allen Teilen Deutschlands. Heute z.B.:
Polizisten in Uniform und auf Schlittschuhen verfolgen auf dem
Steinhuder Meer bei strahlendem Sonnenschein Bürger, ebenfalls auf
Schlittschuhen, die eigentlich zu Hause sitzen und sich das schöne
Wetter durchs Fenster anschauen sollten“.
- „Im
Landkreis Tirschenreuth in der Oberpfalz wurde ein Liebespaar nachts im
Auto in flagranti von Uniformierten erwischt. Ein heißes Bußgeld war
fällig für das nächtliche Liebesspiel im Eiskalten. Schließlich
herrschte Ausgangssperre“.
- „Polizei
sprengt kleine Runde – geht´s noch? Nachbarn sitzen besinnlich
beisammen, trinken Kaffee, halten Abstand. Dann rücken acht Beamte mit
Schutzwesten an und beenden das Treffen“.
- „Ruppiger
Polizeieinsatz: Tränen am Schlittenberg Eine Mutter wendet sich nach
einem Polizeieinsatz an einem Münchner Schlittenberg an OB Reiter. Sie
beschwert sich über das Auftreten der Beamten“.
- „Kratzer, Blut, eine gebrochene Hand – aber keine Party - Was lief schief bei diesem Polizei-Einsatz?“
- „Eine
„Currywurst-Razzia“ der Polizei in einem Lokal im Süden Essens sorgt
für Diskussionen. War der Einsatz unverhältnismäßig, wie manche meinen?“
- „Kinder
verstießen gegen Corona-Regeln: Polizeieinsatz umstritten. Eine
Vielzahl von unerlaubten Treffen beschäftigt derzeit die Polizei in
Unterfranken. 26 Einsätze wegen Verstößen gegen die
Kontaktbeschränkungen zählten Beamte allein am vergangenen Wochenende.
Ein Einsatz ist aber noch Tage später umstritten“.
Das veranlasste Peter Hahne, ehemals TV-Moderator beim ZDF, Autor und Evangelist zu einem Artikel mit dem Titel
Polizei entfremdet sich von der Bevölkerung
wobei insbesondere die Kommentare dazu interessant sind und den Titel zu bestätigen scheinen.
Hahne
schreibt, dass er erst kürzlich einen Polizeieinsatz auf einem
Spielplatz erlebt habe, als vier Uniformierte harmlose Kinder von
Rutsche und Klettergerüst vertrieben haben. Kinder! Wahrscheinlich
hätten die vormittags noch zusammen in der KITA gespielt.
Er
erinnert daran, dass alles im Frühling begann, als ein Pärchen in
Würselen 400 Euro Bußgeld zahlen musste, weil es sein Eis zu dicht am
Café verzehrte, und die dann auch noch gemeinsam auf einer
Parkbanksaßen. Eisessen ohne Abstand! So etwas ging gar nicht.
Er
fragt sich, ob es der Anstand den Polizisten nicht geboten hätte,
Augenmaß zu wahren und „Gnade vor Recht“ ergehen zu lassen wie auch beim
Einschreiten gegen Menschen, die sich beim Spazierengehen bei schönsten
Wetter kurzfristig zu nahe kommen oder ohne Maske auf leeren
Innenstadtstraßen unterwegs sind.
Und
er setzt fort, dass sich die Polizei immer mehr vom Volk entfremde.
Polizei und Bevölkerung würden Feinde. Merke niemand, was auf dem Spiel
stünde? Die einen seien per se gegen die Polizei, die anderen würden es
immer mehr. Kinder, die solch brutale Einsätze erleben, würden
nachhaltig „irritiert“. Ihnen werde man nichts mehr erzählen können vom
Freund und Helfer. Obwohl der Großteil der Beamten das immer noch sei.
Weiter
schrieb er: Als „Ehrenkommissar“ der Bayrischen Polizei, schäme er
sich. Aber viel mehr sei er erschüttert und verzweifelt, wie die Polizei
das letzte Vertrauen, die letzte Solidarität und öffentliche
Unterstützung der Bürger leichtfertig verspiele. Und zwar vor allem ihre
Autorität, ohne die man gleich einpacken könne. Ja, leichtfertig! Und
er fragt: „Gibt es denn niemanden, der dem Treiben Einhalt gebietet?
Keine Familienväter auf der Wache oder in der Polizeiführung, die
eindringlich vor solchem Wahnsinn warnen?“
Warnen?
Die Polizeiführung könnte spezielle Corona-Leitlinien oder
Einsatzrahmen erlassen. Allerdings - siehe oben. Polizeibeamte befinden sich dabei in einer
Zwickmühle. Einerseits haben sie dienstliche Vorgaben umzusetzen,
andererseits verfügen sie aber über eine fundierte Fachhochschulausbildung
mit hoffentlich ausgeprägtem Urteilsvermögen. Sie sind daher nicht nur
Befehlsempfänger.
Das
sollte jeden Polizeibeamten befähigen, eigenverantwortlich gesetzmäßig zu handeln, wobei es vornehmste Aufgabe der Polizei
ist, konkrete Gefahren abzuwehren.
Ohne zu sehr ins Juristische abzugleiten, gilt grundsätzlich Folgendes:
Sowohl
beim Anordnen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als auch bei der
Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, hat jeder Polizeibeamte einen
Ermessensspielraum, den er nach seinem pflichtgemäßen Ermessen
ausschöpfen kann.
Bei
der Gefahrenabwehr hat er in erster Linie solche Gefahren abzuwehren,
bei denen ein Schadenseintritt unmittelbar und absehbar und nicht
irgendwann eintreten wird.
Gibt
es mehrere mögliche und geeignete Maßnahmen, um diese konkrete Gefahr
abzuwehren, hat der Polizeibeamte diejenige zu wählen, die den Einzelnen
am wenigsten beeinträchtigt, wobei die Maßnahme nicht zu einem Nachteil
führen darf, die zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis
steht.
Aus
dieser Rechtslage wird deutlich, dass es eine Vielzahl von
Möglichkeiten gäbe, z.B. entweder Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht
einvernehmlich und ohne größeren Zwang durchzusetzen.
Der
Gesetzgeber hat aber darüber hinaus Verstöße u.a. gegen Abstandsregeln,
Maskenpflicht, Ausgangssperren zu Ordnungswidrigkeiten erklärt und mit
drastischen Bußgeldern bedroht.
Aber
anders als bei der Verfolgung von Straftaten haben Polizeibeamte auch
bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum,
den sie ausschöpfen können.
Polizeibeamte können, müssen aber im Einzelfall nicht eingreifen, wenn das nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen nicht erforderlich erscheint.
Sie
müssten also nicht kleinlich sein und könnten durchaus „Gnade vor
Recht“ ergehen lassen, was dem Ansehen der Polizei in dem Teil der
Öffentlichkeit sicherlich nicht abträglich wäre, auf dessen
Unterstützung sie auch nach Corona weiter angewiesen sein wird.