Mittwoch, 17. Februar 2021

Setzt die Polizei ihren guten Ruf in der Corona-Krise aufs Spiel, weil sie bisher unbescholtene Bürger unverhältnismäßig hart belangt?

Setzt die Polizei ihren guten Ruf in der Corona-Krise aufs Spiel, weil sie bisher unbescholtene Bürger unverhältnismäßig hart belangt?

Vor dem Hintergrund der notwendigen Unterstützung der Polizei durch die Bevölkerung bei der Verbrechensbekämpfung und der Tatsache, dass Polizeibeamte im Einsatz immer weniger unterstützt, ja sogar behindert werden, bewegt es mich schon eine Weile, wie sich die Berichte über kleinliches Einschreiten von Polizeibeamten gegenüber unbescholtenen Bürgern bei Verstößen gegen Corona-Maßnahmen häufen.

Dabei liegt mir als ehemaliger Polizeibeamter in Leitungsfunktionen das Thema besonders am Herzen. 

Dabei geht es mir nicht um „Querdenker“ oder um nicht angemeldete Demonstrationen, sondern um ganz normale Bürger mit Familien und Kindern, die bisher mit der Polizei höchstens als Verkehrsteilnehmer konfrontiert wurden und den guten Ruf der Polizei in Umfragen geprägt haben.

Allerdings scheint das der Polizeivizepräsident der Polizeidirektion Braunschweig anders zu sehen. Heute, 18.02.2021, titelt die Goslarsche Zeitung:

Polizei stellt in der Region 8200 Corona-Verstöße fest.

Polizeivizepräsident: "Wir werden nicht müde, die Regeln zu überwachen". 

Kritiker kommentieren das süffisant: "Wenigstens in der Coronakrise reagiert der Staat mit der ganzen Härte des Gesetzes".

Deswegen droht in der Coronakrise die Stimmung zu kippen. Die Negativerfahrungen bisher Unbescholtener scheinen zuzunehmen.

Beispiele:

  • „Bußgelder verhängt: Allein am vergangenen Wochenende, an dem die Situation eigentlich vergleichsweise entspannt war, wurden laut Angaben des Landkreises Goslar in etwa 180 Fällen Bußgelder verhängt, weil Besucher sich an beliebten Ausflugsorten nicht an die Corona-Regeln hielten“.
  • BILD: „Erschreckende Bilder aus allen Teilen Deutschlands. Heute z.B.: Polizisten in Uniform und auf Schlittschuhen verfolgen auf dem Steinhuder Meer bei strahlendem Sonnenschein Bürger, ebenfalls auf Schlittschuhen, die eigentlich zu Hause sitzen und sich das schöne Wetter durchs Fenster anschauen sollten“.
  • „Im Landkreis Tirschenreuth in der Oberpfalz wurde ein Liebespaar nachts im Auto in flagranti von Uniformierten erwischt. Ein heißes Bußgeld war fällig für das nächtliche Liebesspiel im Eiskalten. Schließlich herrschte Ausgangssperre“.
  • „Polizei sprengt kleine Runde – geht´s noch? Nachbarn sitzen besinnlich beisammen, trinken Kaffee, halten Abstand. Dann rücken acht Beamte mit Schutzwesten an und beenden das Treffen“.
  • „Ruppiger Polizeieinsatz: Tränen am Schlittenberg Eine Mutter wendet sich nach einem Polizeieinsatz an einem Münchner Schlittenberg an OB Reiter. Sie beschwert sich über das Auftreten der Beamten“.
  • „Kratzer, Blut, eine gebrochene Hand – aber keine Party - Was lief schief bei diesem Polizei-Einsatz?“
  • „Eine „Currywurst-Razzia“ der Polizei in einem Lokal im Süden Essens sorgt für Diskussionen. War der Einsatz unverhältnismäßig, wie manche meinen?“
  • „Kinder verstießen gegen Corona-Regeln: Polizeieinsatz umstritten. Eine Vielzahl von unerlaubten Treffen beschäftigt derzeit die Polizei in Unterfranken. 26 Einsätze wegen Verstößen gegen die Kontaktbeschränkungen zählten Beamte allein am vergangenen Wochenende. Ein Einsatz ist aber noch Tage später umstritten“.

Das veranlasste Peter Hahne, ehemals TV-Moderator beim ZDF, Autor und Evangelist zu einem Artikel mit dem Titel

Polizei entfremdet sich von der Bevölkerung

wobei insbesondere die Kommentare dazu interessant sind und den Titel zu bestätigen scheinen.

Hahne schreibt, dass er erst kürzlich einen Polizeieinsatz auf einem Spielplatz erlebt habe, als vier Uniformierte harmlose Kinder von Rutsche und Klettergerüst vertrieben haben. Kinder! Wahrscheinlich hätten die vormittags noch zusammen in der KITA gespielt.

Er erinnert daran, dass alles im Frühling begann, als ein Pärchen in Würselen 400 Euro Bußgeld zahlen musste, weil es sein Eis zu dicht am Café verzehrte, und die dann auch noch gemeinsam auf einer Parkbanksaßen. Eisessen ohne Abstand! So etwas ging gar nicht.

Er fragt sich, ob es der Anstand den Polizisten nicht geboten hätte, Augenmaß zu wahren und „Gnade vor Recht“ ergehen zu lassen wie auch beim Einschreiten gegen Menschen, die sich beim Spazierengehen bei schönsten Wetter kurzfristig zu nahe kommen oder ohne Maske auf leeren Innenstadtstraßen unterwegs sind.

Und er setzt fort, dass sich die Polizei immer mehr vom Volk entfremde. Polizei und Bevölkerung würden Feinde. Merke niemand, was auf dem Spiel stünde? Die einen seien per se gegen die Polizei, die anderen würden es immer mehr. Kinder, die solch brutale Einsätze erleben, würden nachhaltig „irritiert“. Ihnen werde man nichts mehr erzählen können vom Freund und Helfer. Obwohl der Großteil der Beamten das immer noch sei.

Weiter schrieb er: Als „Ehrenkommissar“ der Bayrischen Polizei, schäme er sich. Aber viel mehr sei er erschüttert und verzweifelt, wie die Polizei das letzte Vertrauen, die letzte Solidarität und öffentliche Unterstützung der Bürger leichtfertig verspiele. Und zwar vor allem ihre Autorität, ohne die man gleich einpacken könne. Ja, leichtfertig! Und er fragt: „Gibt es denn niemanden, der dem Treiben Einhalt gebietet? Keine Familienväter auf der Wache oder in der Polizeiführung, die eindringlich vor solchem Wahnsinn warnen?“

Warnen? Die Polizeiführung könnte spezielle Corona-Leitlinien oder Einsatzrahmen erlassen. Allerdings - siehe oben. Polizeibeamte befinden sich dabei in einer Zwickmühle. Einerseits haben sie dienstliche Vorgaben umzusetzen, andererseits verfügen sie aber über eine fundierte Fachhochschulausbildung mit hoffentlich ausgeprägtem Urteilsvermögen. Sie sind daher nicht nur Befehlsempfänger.

Das sollte jeden Polizeibeamten befähigen, eigenverantwortlich gesetzmäßig zu handeln, wobei es vornehmste Aufgabe der Polizei ist, konkrete Gefahren abzuwehren.

Ohne zu sehr ins Juristische abzugleiten, gilt grundsätzlich Folgendes:

Sowohl beim Anordnen von Maßnahmen zur Gefahrenabwehr als auch bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, hat jeder Polizeibeamte einen Ermessensspielraum, den er nach seinem pflichtgemäßen Ermessen ausschöpfen kann.

Bei der Gefahrenabwehr hat er in erster Linie solche Gefahren abzuwehren, bei denen ein Schadenseintritt unmittelbar und absehbar und nicht irgendwann eintreten wird.

Gibt es mehrere mögliche und geeignete Maßnahmen, um diese konkrete Gefahr abzuwehren, hat der Polizeibeamte diejenige zu wählen, die den Einzelnen am wenigsten beeinträchtigt, wobei die Maßnahme nicht zu einem Nachteil führen darf, die zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

Aus dieser Rechtslage wird deutlich, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gäbe, z.B. entweder Abstandsregeln oder eine Maskenpflicht einvernehmlich und ohne größeren Zwang durchzusetzen.

Der Gesetzgeber hat aber darüber hinaus Verstöße u.a. gegen Abstandsregeln, Maskenpflicht, Ausgangssperren zu Ordnungswidrigkeiten erklärt und mit drastischen Bußgeldern bedroht.

Aber anders als bei der Verfolgung von Straftaten haben Polizeibeamte auch bei der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten einen Ermessensspielraum, den sie ausschöpfen können.

Polizeibeamte können, müssen aber im Einzelfall nicht eingreifen, wenn das nach ihrem pflichtgemäßen Ermessen nicht erforderlich erscheint.

Sie müssten also nicht kleinlich sein und könnten durchaus „Gnade vor Recht“ ergehen lassen, was dem Ansehen der Polizei in dem Teil der Öffentlichkeit sicherlich nicht abträglich wäre, auf dessen Unterstützung sie auch nach Corona weiter angewiesen sein wird.

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