Flüchtlingskrise: Was ist das für ein Land, Frau Merkel?
Ein Kommentar.
12.10.2015, von Reinhard Müller in der FAZ. In der politischen Redaktion verantwortlich für „Zeitgeschehen“ und für „Staat
und Recht“.
Die EU wird von Flüchtlingen überrollt. Aber jeder Raum hat Grenzen. Angela Merkel sollte das endlich klar sagen, statt falsche Hoffnungen zu wecken. Der Notstand darf kein Dauerzustand sein. Aufnahmestopp - wie soll das funktionieren? So fragt die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland und verweist auf die 3000 Kilometer Landgrenze. Stimmt, und wie soll das erst in der Europäischen Union gehen, die eine Außengrenze von mehr als 14.000 Kilometern hat? Merkel verweist auf das abschreckende Beispiel des ungarischen Grenzzauns. Schlimm in der Tat, wenn Ungarn Flüchtlinge menschenunwürdig behandelt.
Aber der Schutz der Außengrenzen ist doch ein Grund dafür, dass die EU überhaupt existieren und helfen kann. Nur deshalb konnten die europäischen Staaten ihre Grenzen untereinander öffnen. Und nicht nur das: Dieses gewaltige Projekt stand immer zugleich für Vertiefung und Erweiterung - also die fortschreitende Vergemeinschaftung und die großzügige Offenheit für neue Mitglieder, Assoziationen und Partnerschaften - bis in den asiatischen und afrikanischen Raum hinein
Bahnstrecke für Flüchtlinge sperren
Diese Union wird gerade überrollt. Von vielen Bedürftigen, gewiss, aber die EU will ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein. Und jeder Raum hat Grenzen. Jede Organisation muss eine Ordnung aufrechterhalten, auch diejenigen, die ausdrücklich für die Schwachen da sind: von den Kirchen über Hilfsorganisationen bis zu Suppenküchen. Grenzschutz ist also kein Selbstzweck, sondern Existenzgrundlage.
Dabei kann sich die Kanzlerin nicht darauf zurückziehen, dass dieses Problem nur europäisch zu lösen sei. Natürlich können viele Herausforderungen nicht mehr nur national bewältigt werden, das war ja gerade ein Grund für die Gründung der EU. Die deutsche Regierung aber ist - wie alle deutschen Verfassungsorgane - zunächst für das deutsche Volk verantwortlich und dazu verpflichtet, Schaden von ihm abzuwenden. Das Handeln der EU wiederum muss auf die Nationalstaaten zurückführbar sein.
Unabhängig davon, inwieweit das Dubliner und das Schengener System überhaupt noch existieren: Schon ein Blick in das bestehende Recht zeigt, was zumindest versucht werden könnte: Deutschland muss keine Flüchtlinge (mehr) aufnehmen, denn diese kommen alle aus sicheren Ländern. Es kann seine Grenze nicht abdichten, aber in Absprache mit seinen Nachbarn versuchen, Bahnstrecken und Straßen für Migranten zu sperren, mehr Streifen auf die übrigen Wege zu schicken, es kann die vielen abschieben, die nicht schutzbedürftig sind (was jetzt endlich verstärkt versucht wird) und kein Recht haben, hier zu sein, und es kann diejenigen, die trotzdem ins Land kommen, zügig überprüfen, dann integrieren (warum nicht auch gegebenenfalls schnell einbürgern?) oder zurückführen. Dass auch Abgeschobene versuchen werden, abermals zurückzukommen, kann keine Ausrede dafür sein, geltendes Recht nicht durchzusetzen.
Hier geht es nicht um Panikmache
Hier geht es nämlich um existentielle Grundregeln des Zusammenlebens. Weder das ohnehin schon stark eingeschränkte Grundrecht auf Asyl noch die Genfer Flüchtlingskonvention kann man so auslegen, dass jährlich Millionen hier unbeschränkt und dauerhaft Zuflucht finden müssen. Jede Verfassungsposition kann in einen Konflikt mit anderen Werten von Verfassungsrang geraten - so dass dann abgewogen werden muss. Die Funktionsfähigkeit des Staates ist so ein selbstverständlicher Wert.
Ist das Panikmache? Nein, schon haben Kommunen den Katastrophenfall ausgerufen; und vor einem Großeinsatz der Bundeswehr (die jetzt schon hilft) schreckt man bisher wohl auch deshalb zurück, weil man es dann schwarz auf weiß hätte: Die Kräfte der Polizei reichen nicht aus, um diesen „besonders schweren Unglücksfall“ oder diese „Naturkatastrophe“, wie es im Grundgesetz heißt, zu bewältigen.
Bayern will den Kopf nicht in den Sand stecken
Aber es ist keine Naturkatastrophe. Es ist eine menschliche Katastrophe, die von Menschen gelöst werden muss. Und die Menschen haben einen Anspruch darauf, zu erfahren, wohin das Ganze führen soll. Zwar ist die bayerische Drohung mit einer Verfassungsklage eine typische Nebelkerze - gegen was genau soll sie sich eigentlich richten? Sie zeigt aber die Lage eines unmittelbar betroffenen Bundeslandes, das sich ohnmächtig fühlt. Doch Bayern will den Kopf eben nicht in den Sand stecken - anders offenbar der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, der sagt: „Grenzen können nicht mehr zugemacht werden.“ Gewiss nicht ganz, aber die Grenze markiert den Anspruch des Staates, auf seinem Gebiet noch handlungsfähig zu sein. Es ist nicht Bayern, das „falsche Erwartungen“ weckt - das tun diejenigen, die glauben machen, es werde schon alles gut und kostenneutral gehen, wenn jeder ins Land gelassen werde.
Und das ist noch ungeklärt in dem eindrucksvollen Satz: „Wir schaffen das.“ Was schaffen wir eigentlich? Jeden Flüchtling zu versorgen? Ihn zu integrieren? Ohne neue Abgaben und Auflagen? Genauso fehlt ein Hinweis darauf, wie denn das Land der Kanzlerin aussehen soll. Man weiß, dass ein Land, das in der Not nicht freundlich reagiert, nicht mehr das Land Angela Merkels ist. Aber sonst? Der Staat ist wesentlich mit der Verteilung und Versorgung von kaum kontrolliert ins Land strömenden Migranten beschäftigt. Notstand darf aber kein Dauerzustand sein. Sonst werden viele sagen: Das ist nicht mehr mein Land.
Quelle: F.A.Z.
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