Appell an Corona-Demonstranten
Kennen Sie eigentlich Frau Faeser schon? Das ist die neue Bundesinnenministerin, zu deren ureigenste Aufgabe der Grundrechtsschutz gehört.
Offensichtlich hatte sie aber noch nicht genug Zeit, dass Grundgesetz zu lesen. Wie sonst ist Ihr Appell zur Demonstrationsunterlassung zu verstehen? „Man kann seine Meinung auch kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln“?
Kann man – muss man aber nicht, zumal man sich sowieso nicht gleichzeitig an verschiedenen Orten versammeln kann. Ein Blick ins Grundgesetz würde ihr helfen. Bis Artikel 8 ist sie aber wohl noch nicht gekommen. Dort heißt es: „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ (Versammlungen unter freiem Himmel können gesetzlich beschränkt werden).
Richtig ist: Man kann seine Meinung auch äußern, ohne in Gruppen auf die Straße zu gehen. Aber man darf es und man muss es dürfen – selbst wenn es nicht um den Weltfrieden, für den Klimaschutz, für Minderheitsinteressen, für Mietendeckel oder gegen die Globalisierung, sondern darum geht, Entscheidungen der Regierungen zu hinterfragen und zu kritisieren, so wie Gustav Heinemann (rechts) es ausdrückte.
Aber vielleicht ist der Appell von Frau Faeser ja auch mit auf die jährlichen Aufmärsche am 1. Mai gemünzt und die Polizeibeamten können sich, insbesondere in Berlin, auf einen friedlichen 1. Mai und einen friedlichen G 7-Gipfel am 26.06.2022 freuen, wenn der linksextremistische „Schwarze Block“ und die "Antifa" dann „ihre Meinung kundtun, ohne sich gleichzeitig an vielen Orten zu versammeln“?
Aber ich vergaß: Die sind ja links und links kann nur gut sein…
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