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Dienstag, 22. August 2017
Alexander Wendt an Dr. Eva Högl
Liebe Eva Högl, wahrscheinlich
wissen Sie es schon: ich bin derjenige, die die kurze Sequenz aus dem Video
eines österreichischen Senders abgefilmt und online gestellt hatte, in der sie fröhlich winken und den Mund
aufreißen, während Martin Schulz vor Ihnen versucht, seine Textbausteine zu dem
IS-Massaker von Barcelona einigermaßen zu sortieren. Nein, ich hatte am letzten
Freitag nicht geglaubt, dass fast 700 000 Leute mein Video aufrufen würden.
Offenbar trifft es also bei sehr vielen einen Nerv. Und zwar völlig unabhängig
davon, ob die Leute Ihre Erklärung für plausibel haltern oder nicht, Sie hätten
anfangs nicht verstehen können, was Ihr Parteivorsitzender sagte. Nach einigen
Minuten konnten Sie es offensichtlich doch, jedenfalls setzten Sie dann ein
staatstragendes Gesicht auf. In Ihrer selbstexkulpierenden Erklärung hatten Sie
übrigens schon im ersten Absatz etwas über "Hetzer*innen" und die AfD
geschrieben. Ich weiß nicht, ob Sie mich damit meinen. Ich gehöre keiner Partei
an, und das Posten eines Videos, auf dem Sie herumhampeln, wird man schwerlich
als Hetze bezeichnen können.
Aber zurück zum eigentlichen Punkt: warum treffen
diese 20 Sekunden den Nerv so vieler Menschen? Weil manche Bilder
Wahrheitsbilder sind, die hochkonzentriert einen Zustand zeigen. Sehr, sehr
viele Menschen - wie Leute Ihres Berufsstandes sagen: die Menschen draußen im
Land - ertragen die Trauerphrasen nach jedem islamischen Anschlag nicht mehr,
die gespielte Bestürzung, die ausgiebige Schilderung des Leids, die Versicherung,
jetzt dürfe sich die Gesellschaft nicht spalten lassen - als ob das nicht schon
längst passiert wäre - , sie ertragen die allfällige Feststellung nicht mehr,
gegen den Terror gebe es nun einmal kein Mittel, es gebe "keine absolute
Sicherheit". Nach einer absoluten Sicherheit fragt niemand. Eine relative
Sicherheit würde den allermeisten schon genügen. Also: Ein Stopp der
ungeregelten Einwanderung von papierlosen jungen Männern, die in ihrer
übergroßen Mehrheit niemand politisch verfolgt. Eine Abschiebung aller 500 000
abgelehnten Asylbewerbern mit allen Mitteln des Rechts, auch der Abschiebehaft.
Eine Schließung aller salafistischer Moscheen. Die Anwendung des Paragraphen
129 a (Bildung einer terroristischen Vereinigung) auf alle so genannten
Gefährder. Präventivhaft. All das ist nach der Rechtslage nicht nur möglich, sondern
sogar geboten. Und es ist Sache von Politikern wie Ihnen, diese größte relative
Sicherheit durchzusetzen. Sie sind stellvertretende Vorsitzende einer
Regierungsfraktion. Und was tun Sie? Nach dem Massaker von Paris hielten Sie
eine Rede im Bundestag, in der Sie verkündeten, die Schließung der Grenze für
wohlgemerkt illegale Einwanderung - um etwas anderes geht es gar nicht - müsse
auf jeden Fall unterbleiben, alles andere wäre "ein Kniefall vor den
Terroristen und Terroristinnen". Würden Sie in Fragen der ganz normalen
Lebenssicherheit von ganz normalen Menschen den gleichen Eifer wie beim Gendern
an den Tag legen, wäre das schon ein Schrittchen in die richtige Richtung.
Ich habe mir in den letzten drei Tagen auf Ihrer
Facebookseite angesehen, was Sie, Frau Högl, als Abgeordnete tun. Sie winken
sehr viel. Sie schütteln Hände. Sie wünschen Musliminnen und Muslimen einen
schönen Ramadan. Sie treffen sich mit den Mitgliedern irgendwelcher Vereine,
Sie weihen Denkmäler ein. Und Sie ermahnen die Bürger unentwegt zum friedlichen
Zusammenleben.
Wissen Sie was, Frau Högl: das zivile Zusammenleben
bekommen die Bürger und Bürgerinnen ganz gut allein hin. Alles, was sie dafür
brauchen, ist ein Staat, der die Einhaltung von Recht durchsetzt, der eine
menschenmögliche Sicherheit garantiert, ordentliche Verkehrswege und gute
Schulen. Dafür ist tatsächlich der Staat zuständig und niemand anderes. Dafür
zahlen nicht alle aber doch ziemlich viele Bürger Steuern. Sie, Frau Högl, sind
Spitzenkandidatin der SPD Berlin, Sie wirken also sehr weit oben in dem
Landesverband der Partei mit, die Berlin seit ewigen Zeiten regiert. Ich weiß
nicht, ob Sie sich dafür interessieren: aber Berlin ist die unsicherste Großstadt
Deutschlands. Die öffentlichen Verkehrsmittel sind miserabel. Steigen Sie
einmal in Lissabon oder Singapur in eine U-Bahn, wenn Sie wissen wollen, wie
Nahverkehr im 21. Jahrhundert aussieht. Die Berliner Schulen zählen anerkanntermaßen
zu den schlechtesten des Landes. Kurzum: alles, wofür Sie und andere Politiker
tatsächlich Verantwortung tragen, liegt im elenden Zustand darnieder. Als
Politikerin beschäftigen Sie sich stattdessen ausschließlich mit Dingen, die
Sie nichts angehen. Auf allen Feldern, die Angelegenheiten des Staates sind,
sagen Sie entweder nichts. Oder, im Fall der gesetzlich vorgeschriebenen
Grenzsicherung, dass es nicht geht.
Und dazu kommt noch ein zweiter Punkt, der mehr und
mehr Menschen auffällt, und der sie wütend macht: Sowohl der islamische Terror
- Sie wissen schon, die Terroristen und Terroristinnen - als auch die
eingewanderte Alltagskriminalität: beides trifft Normalbürger und nicht
Politiker. Politiker wohnen auch außerordentlich selten in den gründlich
verbunteten Vierteln wie Moabit oder dem Essener Norden. Ihre Kinder gehen
nicht auf Schrottschulen. Politiker sind nicht auf öffentliche Verkehrsmittel
angewiesen. Auch nicht auf das gesetzliche Rentensystem.
Genau diese Dinge schießen in dieser Videosesquenz
zusammen, in der Sie lachen und quietschen, als würden Sie auf einem
Karnevalswagen stehen und Kamelle schmeißen, während der SPD-Chef Sätze
ineinanderschachtelt, die auf den Punkt zulaufen: traurig das alles in
Barcelona. Aber leider nichts zu machen. Sie, Eva Högl, sind die Inkarnation
der in einer Partei aufgestiegenen Gschaftlhuberin, die unentwegt irgendwo
zugegen ist, sich zu Wort meldet, Pressemittelungen herausgibt, ihr Gesicht in
die Kamera hält und ansonsten die Arbeit als Mitglied eines Verfassungsorgans verweigert.
Sie sind, das haben Sie mit Ihrem Auftritt geschafft, ein ikonografischer Typus
für die spätrömische Phase der bundesdeutschen Demokratie geworden. Dieses
Status kann Ihnen keiner mehr nehmen.
Mit besten Grüßen, Alexander Wendt
Sonntag, 23. Juli 2017
NetzDG: Ein Blick in die Geschichte
Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Vorbild "Heimtückegesetz" der Nazis? fragt Ruth Jakon
NS-Staatssekretär Franz Schlegelberger legte gleich im März 1933 den Entwurf einer „Verordnung zur Abwehr heimtückischer Diskreditierung der nationalen Regierung“ vor, die mit geänderter Überschrift am 21. März 1933 vom Kabinett beschlossen und auch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg unterzeichnet wurde.
Am selben Tag wurden mit einer weiteren Verordnung Sondergerichte gebildet, die zur Aburteilung zuständig sein sollten. Am 20. Dezember 1934 wurde die Verordnung umgeformt zum „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“. Dieses Gesetz, bekannt unter dem Begriff „Heimtückegesetz“, schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.
Nach § 1 des Gesetzes wurde bestraft, wer „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet…“. Auch grob fahrlässige Taten waren strafbar.
Als Strafmaß wurde eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis festgelegt. Durch § 2 konnte auch bestraft werden, wer über Tatsachenbehauptungen hinausgehende Werturteile äußerte: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft.
Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“ Durch § 2 konnte auch bestraft werden, wer über Tatsachenbehauptungen hinausgehende Werturteile äußerte: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft.
Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“ >>> Weiter lesen
Man braucht aber gar nicht soweit zurückzugehen. Auch die DDR erließ ein Gesetzt und stellt im § 106 des StGB der DDR die „Staatsfeindliche Hetze“ unter Strafe. Ein in der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt, das mit möglichst vage gehaltenen Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet. Die Formulierungen des Paragraphen waren so unbestimmt, dass fast jede kritische Äußerung strafrechtlich verfolgt werden konnte.
NS-Staatssekretär Franz Schlegelberger legte gleich im März 1933 den Entwurf einer „Verordnung zur Abwehr heimtückischer Diskreditierung der nationalen Regierung“ vor, die mit geänderter Überschrift am 21. März 1933 vom Kabinett beschlossen und auch vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg unterzeichnet wurde.
Am selben Tag wurden mit einer weiteren Verordnung Sondergerichte gebildet, die zur Aburteilung zuständig sein sollten. Am 20. Dezember 1934 wurde die Verordnung umgeformt zum „Gesetz gegen heimtückische Angriffe auf Staat und Partei und zum Schutz der Parteiuniformen“. Dieses Gesetz, bekannt unter dem Begriff „Heimtückegesetz“, schränkte das Recht auf freie Meinungsäußerung ein und kriminalisierte alle kritischen Äußerungen, die angeblich das Wohl des Reiches, das Ansehen der Reichsregierung oder der NSDAP schwer schädigten.
Nach § 1 des Gesetzes wurde bestraft, wer „vorsätzlich eine unwahre oder gröblich entstellte Behauptung tatsächlicher Art aufstellt oder verbreitet…“. Auch grob fahrlässige Taten waren strafbar.
Als Strafmaß wurde eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren Gefängnis festgelegt. Durch § 2 konnte auch bestraft werden, wer über Tatsachenbehauptungen hinausgehende Werturteile äußerte: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft.
Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“ Durch § 2 konnte auch bestraft werden, wer über Tatsachenbehauptungen hinausgehende Werturteile äußerte: „Wer öffentlich gehässige, hetzerische oder von niedriger Gesinnung zeugende Äußerungen über leitende Persönlichkeiten des Staates oder der NSDAP, über ihre Anordnungen oder die von ihnen geschaffenen Einrichtungen macht…“, wird mit Gefängnis unbestimmter Dauer bestraft.
Als „öffentlich“ galten Äußerungen auch dann, wenn der Täter „damit rechnen muss, dass die Äußerung in die Öffentlichkeit dringen werde.“ >>> Weiter lesen
Man braucht aber gar nicht soweit zurückzugehen. Auch die DDR erließ ein Gesetzt und stellt im § 106 des StGB der DDR die „Staatsfeindliche Hetze“ unter Strafe. Ein in der DDR als Staatsverbrechen eingestuftes Delikt, das mit möglichst vage gehaltenen Rechtsbegriffen u. a. den Angriff oder die Aufwiegelung gegen die Gesellschaftsordnung der DDR durch „diskriminierende“ Schriften und Ähnliches unter Strafe stellte. Unter dem Vorwurf der „staatsfeindlichen Hetze“ wurden viele Oppositionelle der DDR verhaftet. Die Formulierungen des Paragraphen waren so unbestimmt, dass fast jede kritische Äußerung strafrechtlich verfolgt werden konnte.
Freitag, 16. Juni 2017
Zum Anschlag von Dortmund
Aus: Kampf gegen den Terror von Fritz Goergen in Tychis
Einblick
Wer
hat in Dortmund die Bomben gelegt? Das bleibt ungewiss. Sicher ist,
die Sicherheitsbehörden haben noch gar nicht begonnen, aus der neuen
Realität des Terrorismus im Alltag die Konsequenz des professionellen
Umgangs mit und gegen ihn zu ziehen - aber die Bürger sollen
sich daran gewöhnen
„… damit müssen wir wohl eine Zeit lang leben
lernen.“ Dieser
Satz ist ein Skandal. Damit hat der Staat es aufgegeben, seine
wichtigste Aufgabe zu erfüllen, und das ist, für die Innere
Sicherheit zu sorgen. Die Selbstaufgabe dieser Regierung grenzt an
jämmerliche Peinlichkeit. Sie wird nur noch verstärkt durch die
Verharmlosungs- und Beschwichtigungsversuche. Nein, wir dürfen nicht
weitermachen wie bisher und zuschauen und hinnehmen, wie immer noch
häufiger gebombt, vergewaltigt und gestohlen wird. Nein, der Terror
gehört nicht zum Alltag, dazu darf er nicht gehören. Dazu
gehört auch, dass die Bundesregierung zunächst eingestehen muss, dass
ihre Kontrollaufgabe der eigentliche Fehler war, der Boden, auf dem das
wächst was jetzt die Menschen erleiden. Ist es denn so
schwer, jetzt zu handeln?
Eines
ist unvorstellbar: Dass ein Bundeskanzler Helmut Schmidt angesichts
der Bomben und Schüsse der RAF diese Bankrotterklärung abgegeben hätte.
Der Kampf gegen den Terror mag lang, schmerzhaft und voller Irrtümer
sein. Aber er muß geführt werden.
Die Selbstaufgabe dieser Regierung grenzt an jämmerliche Peinlichkeit.
Quelle: Tychis Einblick
Merkelsprüche
Real News vom 26.02.2017:
Merkel: "Das Volk ist jeder, der in diesem Lande lebt"
Die Frau steht nicht auf dem Boden des Grundgesetzes.
Man müsste der Kanzlerin noch einmal das
Grundgesetz zukommen lassen, damit sie noch einmal nachlesen kann,
wer das Volk ist, dessen Wohl zu mehren sie
geschworen hat.
Ich frage mich schon lange, wie sehr
ihre DDR-Vergangenheit ihre gegenwärtige Politik beeinflusst. Ich kann
mir nicht vorstellen, wie man als Erwachsener in kürzester
Zeit die Grundwerte unseres Grundgesetzes so verinnerlichen kann, um
unser Land in allen Facetten verantwortlich zu regieren, wenn man 35
Jahre seines frühen Lebens mit den Ideologien eines
totalitär sozialistischen Staates aufgewachsen ist, dort zur Schule
ging und studiert hat....
>>>siehe auch hier: Bleiche Mutter ohne
Courage
Nachhilfe für Merkel
Die
FAZ gibt der Merkel in ihrer Ausgabe vom 04.03.2017
Nachhilfe in Staatsbürgerkunde und schreibt: „Letztlich
entscheidet in der Bundesrepublik das Volk. Und da ist es nicht
ungefährlich,
wenn die Bundeskanzlerin den Eindruck erweckt, zum Volk gehöre jeder,
der hier lebt“. Und : “Allerdings darf nicht vergessen werden, dass
auch der Begriff des Staatsvolkes zu
schützen ist. Das ist gleichsam die oberste Institution. Nicht das
Parlament ist der Souverän, sondern das deutsche Volk. ...jeder, der
nach den gesetzlichen Bestimmungen Deutscher
geworden ist, gehört zum deutschen Staatsvolk. Das Volk mit seinen
„Stämmen“, wie es noch in der Weimarer Verfassung hieß, ist der Träger
dieses Staates. Aus diesem Kreis darf niemand willkürlich
ausgeschlossen, es darf aber auch niemand beliebig eingemeindet werden,
der hier nicht verankert ist. Davon hängt die Demokratie ab. Zwar ist
die Bundeskanzlerin nicht direkt vom Volk gewählt. Aber
sie ist dem Wohl des deutschen Volkes verpflichtet“.
Es ist eine Schande, dass eine Zeitung das einer Bundeskanzlerin erklären
muss muss....
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