Sonntag, 2. Dezember 2018

Migrationspakt - Bundesregierung betreibt Irreführung

Rechtsprofessoren zum Migrationspakt

Bundesregierung betreibt „Irreführung“

Experten laufen weiter Sturm gegen den UN-Migrationspakt!
Gerade hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der festschreiben soll, dass der Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann (BILD berichtete). Doch die Kritik reißt trotzdem nicht ab.
Der Bundestagsbeschluss könnte nach Ansicht des Göttinger Völkerrechtlers Frank Schorkopf (48) durch das im Pakt festgeschriebene Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“ ausgehebelt werden, sagte er dem „Spiegel“.
Schorkopf in dem Interview: „Verschiedene Akteure können daraus Pflichten entwickeln, die sehr weitreichend sind: Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegalen Immigranten einen legalen Status zuzuweisen.“ Diese Wirkung bezeichnet Schorkopf als „Schlagseite“ des Paktes.
Der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel warf der Bundesregierung im DLF „suggestive Irreführung“ vor. Der Pakt werde „eine gewisse Sogwirkung auslösen“ und die „Migration aus den armen Staaten in die wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, „aus Afrika vor allem. (…) Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“
Die Erwartung, der Pakt senke den Migrationsdruck, sei „blauäugig“, sagte Merkel: „Die Vereinbarung wird ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben. Vereinbart werden Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar wirklich rechtlich verbindlich.“

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