Montag, 3. Dezember 2018

Antrag CDU und SPD zum Migrationspakt

Deutscher Bundestag
Drucksache 19/6056
19. Wahlperiode
27.11.2018
Antrag
der Fraktionen der CDU/CSU und SPD
Mit dem Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration die internationale Zusammenarbeit in der Migrationspolitik stärken und Migration besser regeln und steuern
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Der Deutsche Bundestag begrüßt, dass die internationale Staatengemeinschaft den „Globalen Pakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ (GCM) erarbeitet hat, der eine der Kernherausforderungen des 21. Jahrhunderts behan-delt. Erstmals in der Geschichte der Vereinten Nationen hat sich die überwälti-gende Mehrheit der Staaten auf gemeinsame Ziele bei der Gestaltung von Migra-tion geeinigt. Die internationale Kooperation, die Verständigung auf gemeinsame Ziele und die Bereitschaft zur internationalen Mitverantwortung sind hierbei von hoher Bedeutung.
Der GCM soll einen Beitrag dazu leisten, Migration stärker zu ordnen, zu steuern und zu begrenzen sowie gleichzeitig die Rechte von Migrantinnen und Migranten zu schützen. Auch Deutschland kann dies nur gemeinsam mit seinen Partnern und einem internationalen Ansatz bewältigen.

Sonntag, 2. Dezember 2018

Migrationspakt - Bundesregierung betreibt Irreführung

Rechtsprofessoren zum Migrationspakt

Bundesregierung betreibt „Irreführung“

Experten laufen weiter Sturm gegen den UN-Migrationspakt!
Gerade hat der Bundestag einen Antrag verabschiedet, der festschreiben soll, dass der Pakt nicht in deutsches Recht eingreifen kann (BILD berichtete). Doch die Kritik reißt trotzdem nicht ab.
Der Bundestagsbeschluss könnte nach Ansicht des Göttinger Völkerrechtlers Frank Schorkopf (48) durch das im Pakt festgeschriebene Prinzip der „gemeinsamen Verantwortung“ ausgehebelt werden, sagte er dem „Spiegel“.
Schorkopf in dem Interview: „Verschiedene Akteure können daraus Pflichten entwickeln, die sehr weitreichend sind: Einwanderungskontingente auszuweiten, Herkunfts- und Transitländer finanziell zu unterstützen oder illegalen Immigranten einen legalen Status zuzuweisen.“ Diese Wirkung bezeichnet Schorkopf als „Schlagseite“ des Paktes.
Der Hamburger Staatsrechtler Reinhard Merkel warf der Bundesregierung im DLF „suggestive Irreführung“ vor. Der Pakt werde „eine gewisse Sogwirkung auslösen“ und die „Migration aus den armen Staaten in die wohlhabenden Staaten deutlich verstärken“, „aus Afrika vor allem. (…) Wir werden neue Migrationswellen kriegen.“
Die Erwartung, der Pakt senke den Migrationsdruck, sei „blauäugig“, sagte Merkel: „Die Vereinbarung wird ganz sicher völkerrechtliche Wirkungen haben. Vereinbart werden Ziele. Wie diese Ziele umgesetzt werden, bleibt Sache der Staaten. Dass sie umzusetzen sind, wird vereinbart – und zwar wirklich rechtlich verbindlich.“