Mittwoch, 27. Januar 2016

Es gibt Erlassregelungen, wie der Sprachgebrauch der Polizie sein soll

Bund Deutscher Kriminalbeamter zu Kölner Übergriffen "Es gibt Erlassregelungen, wie der Sprachgebrauch der Polizei sein soll" 
Deutschlandfunk 13.01.2016
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter hat die Polizei in Köln gegen Vorwürfe in Schutz genommen, sie habe die Identität der Täter aus der Silvesternacht vertuschen wollen. Die Polizei handle nach klaren Leitlinien zum Sprachgebrauch, die von der Innenministerkonferenz verabschiedet worden seien, um nationale Minderheiten zu schützen, sagte der stellvertretende Vorsitzende Sebastian Fiedler im DLF. Er sprach von falsch verstandener Political Correctness.
Die Innenministerkonferenz habe sich im Jahr 2008 schon mit den Fragen des Minderheitenschutzes auseinandergesetzt, sagte Fiedler im Deutschlandfunk. Natürlich gebe es Erlassregelungen, Leitlinien dazu, wie der Sprachgebrauch der Polizei auch in Nordrhein-Westfalen sein solle. In der Leitlinie stehe drin, "dass wenn es denn nicht für den Sachverhalt von besonderer Bedeutung ist, die Herkunft oder Ethnie von bestimmten Tätern nicht zu veröffentlichen sei." Dies sei noch unter dem Vorgänger des jetzigen Innenministers in die Polizei auch des Landes Nordrhein-Westfalen getragen worden. 
Fiedler erklärte, es gebe eine falsch verstandene Political Correctness und einen falsch verstandenen Minderheitenschutz. Denn am Ende des Tages könne man sehen, "wozu solche Auswüchse dann führen können, wenn dann der Eindruck entsteht, die Polizei wollte hier etwas vertuschen." 
.... "Es gibt Leitlinien, wie der Sprachgebrauch der Polizei sein soll" 
Müller: Herr Fiedler, haben Sie denn von der Politik auch im Grunde ein Dogma auferlegt bekommen beziehungsweise Vorgaben bekommen, auch Sprachpolizei ein bisschen zu spielen, das heißt über die wirklichen Erkenntnisse, auch über den Hintergrund der Täter nicht immer das zu sagen, was man weiß? 
Fiedler: Wissen Sie, ehrlich gesagt, das wundert mich, dass da noch keiner mal irgendwie einfach ins Internet geguckt hat, ehrlich gesagt. Die Innenministerkonferenz hat sich im Jahr 2008 schon mit den Fragen des Minderheitenschutzes auseinandergesetzt. Ich habe noch nicht alle Länder abtelefoniert, aber da gibt es natürlich Erlassregelungen, Leitlinien dazu, wie der Sprachgebrauch der Polizei auch in Nordrhein-Westfalen sein soll. Das steht noch immer im Internet: "Leitlinien für die Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen zum Schutz nationaler Minderheiten vor Diskriminierung." Das steht im Internet! Das ist sozusagen die Leitlinie für jeden Kollegen und da steht drin, dass wenn es denn nicht für den Sachverhalt von besonderer Bedeutung ist, die Herkunft oder Ethnie von bestimmten Tätern nicht zu veröffentlichen sei. Ich finde das ein bisschen merkwürdig, da lange drüber hinwegzureden oder so. Das ist noch unter dem Vorgänger des jetzigen Innenministers in die Polizei auch des Landes Nordrhein-Westfalen getragen worden. 
Müller: Und gilt für die anderen Bundesländer in großen Teilen ja auch. 
Fiedler: Ja richtig. Es war ja Thema bei der Innenministerkonferenz. Und ehrlich gesagt, es war auch in dieser Zeit - da kann ich mich noch äußerst gut dran erinnern - ein bestimmendes Thema. Ich kann mich noch daran erinnern, wie sich der Verband der Sinti und Roma darüber beklagt hat, dass wir in unseren Dateisystemen bei bestimmten Kriminalitätsformen - ich nenne mal das Beispiel Enkeltrick - die Herkunft dieser Täter erfassen wollten. Auch nur intern ist uns das dann zu diesem Zeitpunkt dort untersagt worden. Im Hinblick auf russische Herkunft gab es Diskussionen im Bundestag seinerzeit, das können Sie noch immer im Internet nachlesen, und da hat man sich dagegen verwehrt, dass man diese Dinge dort überhaupt erfasst, um diese Kriminalitätsphänomene zum Beispiel zu erfassen. Das war Mainstream! 
Müller: Ist das eine politisch gewollte Täuschung der Öffentlichkeit? 
Fiedler: Nein, das war eine falsch verstandene Political Correctness sozusagen, ein falsch verstandener nach meiner Bewertung Minderheitenschutz, weil Sie sehen ja am Ende des Tages, wozu solche Auswüchse dann führen können, wenn dann der Eindruck entsteht, die Polizei wollte hier etwas vertuschen. Das darf natürlich aus unserer Sicht nicht der Fall sein, und zwar aus zwei Gründen. Zum einen ist die Bevölkerung natürlich intelligent genug, um zu differenzieren, und zum anderen ist es für uns intern natürlich von großer Bedeutung, um bestimmte Kriminalitätsphänomene auch verstehen und auswerten zu können, weil nur so können wir sie entsprechend auch bekämpfen. 
Müller: Wir haben nicht mehr so viel Zeit, Herr Fiedler, wegen auch der Ereignisse in Istanbul. Ich will Sie das noch mal fragen: Sie haben gesagt, da musste geschönt werden, beziehungsweise da durfte man nicht alles sagen. Das war ein Erlass der Polizei. Galt das auch gegenüber Gewalt von rechts? 
Fiedler: Nein! Er galt ganz ausdrücklich, wie ich gerade vorgetragen habe, zum Schutz von Minderheiten. 
Müller: Da gab es keine Parallelen, da gab es nichts Vergleichbares? 
Fiedler: Nein, in keinster Weise. 
Müller: Und damit wurde offen umgegangen, Gewalt von rechts? 
Fiedler: Ja selbstverständlich! Ganz umgekehrt wird ein Schuh daraus. Es war kein negatives Thema. Es ist in keinster Weise in irgendeiner Weise, falls Sie diese Brücke jetzt schlagen wollen an dieser Stelle, ... 
Müller: Nein, ist eine Frage! 
Fiedler: Nein, ganz eindeutig nein. 
Müller: Okay. - Bei uns heute Morgen live im Deutschlandfunk Sebastian Fiedler, Vizechef des Bundes der Deutschen Kriminalbeamten. Vielen Dank, dass Sie für uns Zeit gehabt haben und dass wir Sie ein bisschen nach hinten geschoben haben.

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